6. Prozesstag „Lasermann“ (17.01.2018)

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Am sechsten Prozesstag in der Verhandlung gegen John Ausonius wurde ein Polizist vernommen und mehrere Zeitungsartikel verlesen. Zudem wurden einige Beweisanträge abgearbeitet und neue Beweisanträge gestellt.

Der Zeuge K. war einer der ersten, die am Tatort eintrafen. Er fand den leblosen Körper von Blanka Zmigrod, drehte sie auf den Rücken und versuchte ihren Puls zu messen. Dabei nahm er auch die Schusswunde an ihrem Kopf wahr. Er wurde noch zur Auffindesituation befragt, konnte sich aber an weitere Einzelheiten nicht mehr erinnern.
Des weiteren wurden mehrere Zeitungsartikel zu den damaligen Ermittlungen verlesen. Unter anderem wurde dort berichtet, dass das Rauschgiftdezernat zum damaligen Zeitpunkt den Hinweis gab, dass Casio-Taschencomputer von „gehobenen Heroinhändlern“ benutzt würden, weshalb die Polizei zunächst in diese Richtung ermittelte, bevor John Ausonius als der „Casio-Mann“ identifiziert wurde.
Anschließend wurden weitere Beweisanträge abgearbeitet. Der Antrag auf Durchführung eines Lügendetektortests wurde vom Gericht abgelehnt. Lügendetektoren seien ungeeignete Beweismittel, da ihre theoretischen Grundannahmen nicht belegt werden können, sie relativ leicht manipuliert werden können und es zudem verfahrenstechnische Bedenken gegen sie gibt.
Eine Zeugin, die wenige Tage vor dem Mord an Blanka Zmigrod im Westend von einem Handtaschendieb überfallen wurde konnte nicht geladen werden, da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Da sie schon damals angab, das Gesicht des Handtaschenräubers nicht beschreiben zu können wird auf weitere Versuche, sie als Zeugin zu laden verzichtet.
Der Anwalt von John Ausonius beantragte zum Schluss noch die Verlesung mehrere Unterlagen in denen es um die Frage geht, ob die verwendete Patrone ein Hohlspitz- und/oder ein Vollmantelgeschoss war. Auch die Staatsanwaltschaft gab hierzu mehrere Unterlagen an das Gericht.
Die Frage ist deshalb relevant, da bisher davon ausgegangen wird, dass es sich um ein Hohlspitzgeschoss handelte. Hohlspitzgeschosse waren zum damaligen Zeitpunkt in Deutschland verboten und entsprechen schwer zu bekommen. Zudem wurden bei der Festnahme von John Ausonius Hohlspitzgeschosse mit dem selben Kaliber und von der selben Marke gefunden, wie sie beim Mord an Blanka Zmigrod verwendet wurden.
Die entsprechenden Unterlagen werden voraussichtlich in der nächsten Sitzung, am 23.01.2018 verlesen.

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