„Hätte es den Haftbefehl nicht gegeben, hätten Sie auch die Waffen geholt?“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 30. Sitzung, 31.03.22

0

In der 30. Sitzung im Prozess gegen Franco Albrecht am 31. März ging es erneut um die Kontrolle nach einer Frankreich-Reise am 11. Februar, der Albrechts erneute Untersuchungshaft folgte. Fotos der Gegenstände die er bei sich trug wurden im Gerichtssaal gezeigt und Vermerke der Polizei verlesen. Dabei handelt es sich um zahlreiche Abzeichen und anderen Devotionalien aus dem Nationalsozialismus.

Zu Beginn des Prozesstags ging es um die Frage, ob Franco Albrecht bei der Kontrolle durch die Polizei im Februar nach dem Messer in seiner Tasche griff. Die Verteidigung von Franco Albrecht sagte zum Polizei-Einsatz am 11. Februar 2022 in Offenbach, dass Albrecht sich lediglich in die nicht ausgebeulte Manteltasche gefasst habe, das sei auf dem Video vom Einsatz, das der Frankfurter Rundschau vorliege, sichtbar, dieses solle gesichtet werden. Das Messer, das Albrecht mitgeführt habe, habe sich in der Hosentasche und nicht in Manteltasche befunden. Albrecht sei erst auf dem Revier durchsucht worden. Der Polizeikommissar Be., der die Kontrolle mit seiner Kollegin durchgeführte, habe geantwortet, dass der Angeklagte sich nur passiv und nicht aktiv gewehrt habe. Das impliziere, dass der Einsatz eines Messers nicht geplant gewesen sei. Der Vorsitzende Richter Koller entgegnete, das sei nicht so zentral.

Daraufhin begann das Gericht mit einer umfangreichen Verlesung von Vermerken und dem Zeigen von Bildern zu Gegenständen, die bei Albrechts Verhaftung im Februar von diesem mitgeführt wurden.

Als erstes wurden Notizen mit dem Namen des Mercure Hotels in Paris, eine Skizze von Straßenzügen des Cartier des Invalides in Paris und eine Reihe an Namen mit Telefonnummern gezeigt. Albrehct erklärte hierzu, dabei handelte es sich um Notizen für ein Alumni-Treffen seiner militärischen Ausbildung in Frankreich, es habe keinen Zusammenhang mit dem vermeintlichen Besuch von Natalia Natroschinskaya in Paris.

Danach wurden Fotos/Selfies von Albrecht im Bundestag mit verschiedenen Personen, u.a. Claudia Roth, Petra Pau und Politiker*innen von CDU, AfD und SPD, gezeigt, die auf der Festplatte eines Laptops waren, den er bei seiner Verhaftung am 11.02. mit sich führte. Aufgenommen wurden diese wohl beim Tag der offenen Tag des Bundestages, den Albrecht 2019 besuchte, bevor er dort erkannt und von der Bundestagspolizei aus dem Gebäude verwiesen wurde. RA Schmitt-Fricke kündigt eine Stellungnahme für den nächsten Termin an.

Im Anschluss zeigte das Gericht Bilder jener NS-Devotionalien, die Albrecht am 11.02.22 mit sich trug. Dabei handelt es sich u.a. um eine blaue Armbinde mit Hakenkreuz, verschiedene Anstecknadeln mit Eichenlaub, mit Hakenkreuz, mit eisernem Kreuz, mit der Aufschrift „Ein Reich, ein Führer, ein Volk“, mit dem Preußenadler, mit Eichenlaub und Reichsadler; Ein Buch „Des Führers Kampf in Belgien“; Verschiedene Orden, u.a. mit Hakenkreuzen.

Albrecht kommentierte dies: „Von der Partei, die unsägliches Leid über Europa gebracht hat.“ Koller hakte nach, ob es sich um Originalabzeichen der NSDAP handele. Albrecht antwortete, das wisse er nicht.

Das Zeigen der Fotos wurde fortgesetzt. Darunter waren: Ein Orden-Helm mit Hakenkreuz. Ein Orden mit Hakenkreuz „Für treue Dienste“ sowie ein Abzeichen des Preußisches Landeskriegerverband.

RA Schmitt-Fricke forderte den Vorsitzenden Richter auf, auch den Inhalt des kommunistischen Ordens zu verlesen. Dieser entgegnete, das sei kein Deutsch, das könne er nicht verlesen, man könne ggf. ein Gutachten verlesen. Koller fuhr mit den weiteren Bildern fort: Es hätten sich einige Anstecker gefunden, mit Eichenlaub, Stahlhelm, Hakenkreuz, eisernem Kreuz. Außerdem ein Hutornament, mehrere schwarz weiß rot Binden. Ein Buch „Der Feldzug in Belgien“, und das Buch „Das deutsche Lied“ sowie eine schwarze Ikea Box. Zu letzterer fragte Koller, ob darin die Gegenstände in der Aldi-Tüte gewesen seien, Albrecht bestätigte das.

Koller: „Sie hatten das am 11.2. dabei. Ich sage Ihnen mal, wir gehen davon aus, das war bei [Alexander Reiner ] Jo. gebunkert, sie haben das in der Alditüte abgeholt und nach Offenbach gebracht. Da stellt sich die Frage, warum macht der das?“ RA Schmitt-Fricke sagte, dazu gäbe es in der nächsten Sitzung ggf. eine Einlassung. Koller: „Das ist kein Spaß, weil wir davon ausgehen, dass noch andere Beweisstücke gebunkert sind, u.a. die Waffen. Hätte es den Haftbefehl nicht gegeben, hätten sie auch die Waffen geholt? Sie müssen nichts sagen, aber wir würdigen das.“ Albrecht entgegnete etwas, was aber für das Publikum unverständlich blieb. Koller: „Ihre Verteidigungsstrategie ist nicht ganz so erfolgreich, wenn Sie am Ende in Haft sitzen, aber na gut.“

Nach einer kurzen Pause stellte RA Schmitt-Fricke einen Beweisantrag dazu, dass Albrecht 2008 bis 2017 einen breiten Musikgeschmack inkl. Punkmusik gehabt habe, aber kein NS-Liedgut gehört habe. Der Vorsitzende Richter Koller reagierte mit ungläubigen Blick, während der Anwalt begründete, dass dem Angeklagten eine CD mit rechtem Liedgut vorgeworfen werde, die CD habe sich in einer Kiste unterm Bett befunden, der Angeklagte habe davon nichts gewusst, er habe die CD seit der Mittelstufe gehabt, wo er sich im Unterricht mit Rechten beschäftigt habe. Die Musik bei Audiomemos in Hintergrund und Angaben in Abibuch entsprächen dem nicht. Dabei handele es sich eher um Tracy Chapman oder Xavier Naidoo.

Koller: „Nehmen Sie das Gericht hier noch ernst? Wenn sie solche Anträge stellen? Aber wenn Sie das wollen, machen wir das vielleicht.“ Schmitt-Fricke sagte, dies habe Indizwert, der §89a sei sehr subjektiv. Koller: „Wer Punk hört macht keinen Anschlag auf Frau Kahane? Mhm, ok.“ Danach endete der Prozesstag.

Share.

About Author

Comments are closed.