5. Prozesstag „Lasermann“ (05.01.2018)

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Zum fünften Verhandlungstag im Verfahren gegen den wegen Mordes angeklagten John Ausonius waren Sachverständige des BKA und der Gerichtsmedizin, sowie eine Polizistin als Zeug_innen geladen. Am Rande der Vernehmung erklärte die 1992 im Mordfall Zmigrod ermittelnde Staatsanwältin, bei der Holocaustüberlebenden Zmigrod sei die Tätowierung ihrer KZ-Häftlingsnummer auf dem Unterarm sichtbar gewesen.

Gutachten zu Tatmunition

Der erste Zeuge Dieter D. ist Sachverständiger beim Bundekriminalamt (BKA) und erstellte eines von zwei Gutachten zu Schusswaffen in den Ermittlungen wegen des Mordes an Blanka Zmigrod. Das erste Gutachten behandelte das Projektil der Tatwaffe sowie die dazugehörige Patronenhülse, die am Tatort gefunden wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass es sich um in Deutschland verbotene Hohlspitzmunition mit dem Kaliber 6.35 mm der Marke CCI Blazer handelte, bei der Tatwaffe um eine Selbstladepistole des Typs Browning. Eine genauere Spezifikation der Tatwaffe konnte jedoch nicht gemacht werden. Waffen dieses Typs und Kaliber gäbe es mehrere hundert verschiedene Modelle unterschiedlicher Hersteller, so der Sachverständige.

Das zweite Gutachten wurde von Dieter D. selbst erstellt. Es betraf die drei unterschiedlichen Munitionstypen, die bei John Ausonius in Schweden gefunden wurden, darunter auch Hohlspitzpatronen der Marke CCI Blazer, wie sie bei der Tat in Frankfurt verwendet wurden. Das Gutachten ergab, dass es technisch erwiesen ist, dass diese Patronen vom gleichen Prägestempel geprägt wurden wie die bei der Tat verwendete Munition, da beide die selben individuellen Werkzeugspuren aufwiesen. Eine Anfrage beim Hersteller ergab, dass die Auflage der Produktion von Munition mit diesem Prägestempel bei bis zu einer Million liegen könne. Eine genauere Einschränkung sei nicht möglich gewesen, da die sogenannte Losnummer auf der Patrone vom Tatort nicht mehr erkennbar war.

Als zweites wurde die Polizistin Monika M. als Zeugin befragt. Sie war 1992 an den Ermittlungen zu der verwendeten Munition und an Zeug_innenvernehmungen beteiligt. Sie bestätigte, dass die Kollegin von Frau Zmigrod aussagte, sie und Frau Zmigrod seien von dem Mann, der nach seinem Casio-Taschencomputer gesucht hätte, rassistisch beleidigt worden. Nachdem er ihr Namensschild gesehen habe, habe er ihr und Blanka Zmigrod unterstellt, zusammen unter einer Decke zu stecken, da sie beide aus dem Osten stammen würden. Die Kollegin von Blanka Zmigrod erhielt auch einige Zeit lang anonyme Anrufe bei sich zu Hause, so die Polizistin.

Zuletzt sagte ein Sachverständiger der Gerichtsmedizin aus. Er bestätigte lediglich den Bericht der Gerichtsmedizin, dass Blanka Zmigrod durch einen nicht aufgesetzten Schuss aus nächster Nähe (unter 50cm) getötet wurde.

Antisemitisches Motiv nicht auszuschließen

Am Rande des Prozesstags erzählte die 1992 im Mordfall Blanka Zmigrod ermittelnde Staatsanwältin, die im Verfahren nicht als Zeugin geladen ist und an diesem Tag als Besucherin den Prozess beobachtete, bei der Obduktion sei trotz ihres Wintermantels die Tätowierung ihrer KZ-Häftlingsnummer auf Blanka Zmigrods Unterarm erkennbar gewesen. Bereits vor Beginn des Prozesses wurde bekannt, dass das Mordopfer Blanka Zmigrod vier Konzentrationslager, unter anderem Auschwitz, überlebte.

Die Anklage gegen den Tatverdächtigen John Ausonius lautet Mord aus Habgier. Für eine antisemitische Motivation des Mordes gab es bisher keine konkreten Hinweise, da nichts darauf hindeutete, dass der Mörder wusste, dass Frau Zmigrod Jüdin war. Sollte er jedoch die Möglichkeit gehabt haben, die KZ-Häftlingstätowierung auf Blanka Zmigrods Unterarm zu sehen, lässt sich ein antisemitisches Motiv nicht ausschließen, ebenso wenig wie ein rassistisches Motiv angesichts der rassistischen Beleidigungen gegenüber Blanka Zmigrod und ihrer Kollegin.

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