4. Prozesstag „Lasermann“ (04.01.2018)

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John Ausonius ist angeklagt die Jüdin Blanka Zmigrod 1992 in Frankfurt am Main ermordet zu haben. Am vierten Prozesstag waren überwiegend Polizisten, eine chemische Gutachterin sowie ein Mann geladen, dem Ausonius 1992 seinen Reispass abkaufte, um unerkannt auszureisen.

Zu Beginn der Verhandlung wurde von der Staatsanwaltschaft beantragt eine Bescheinigung für die Therapie zu erhalten, die Ausonius in Schweden gemacht hat. Der Verteidiger Bremer erklärte, dass man solch eine Bescheinigung nicht habe und diese extra von den schwedischen Behörden angefordert werden müsse.

Als erster Zeuge war ein Polizist geladen, der als Ermittler in dem Mordfall an Zmigrod im Jahre 1992 tätig war. Er stellte damals die Projektile der Tatwaffe sicher, die u.a. im Gehirn des Opfers gefunden wurden. Dem Zeugen wurde eine Tatortskizze vom Kettenhofweg im Frankfurter Westend vorgelegt, um sein Erinnerungsvermögen aufzubessern und die Tatumstände zu erläutern. Neuere Informationen ergaben sich aus seiner Befragung hingegen nicht. Der nächste geladene Polizist war in die erste Zeugenbefragung am Tatort selbst eingebunden. Er protokollierte damals, dass der Zeuge wenige Meter hinter dem Opfer hergegangen sei. Er habe eine Person auf einem Fahrrad gesehen, die neben dem Opfer anhielt, versuchte die Tasche abzunehmen und dann aus „nächster Nähe“ einen Schuss aus einer kleinkalibrigen Waffe abgab. Laut der Zeugenvernehmung habe der Täter eine Jacke getragen, die farblich einem Bundeswehrparka ähneln würde. Die Kriminalpolizei ging damals u.a. von einer Beziehungstat und keinem Handtaschenraub aus. Wie man zu dieser Einschätzung gelangte, konnte der Zeuge im Prozess aber nicht weiter ausführen.

Der dritte geladene Polizist hatte mit schwedischen Kollegen in der dortigen Mordsache zu tun und brachte die Taten miteinander in Verbindung. Er hatte in einer Ausgabe der sporadisch erscheinenden BKA-Blattmitteilungen über den Casio-Rechner gelesen, der bei der Tat in Frankfurt eine Rolle spielte und auch in Schweden von den dortigen Ermittlern als Beweismittel eingeschätzt wurde. Die schwedischen Kollegen hatten zuvor Hinweise erhalten, dass möglicherweise Ausonius am Bahnhof in Köln ein Gepäckstück zur Aufbewahrung aufgegeben hätte. An dem Vorgang war ungewöhnlich, dass das Gepäckstück für drei Monate aufgegeben und anschließend nicht abgegeben wurde. Das Gepäck wurde nach Wuppertal gebracht, wo Teile des Gepäcks (darunter ein Mantel) versteigert wurden. Die zeitliche Verknüpfung solle darin bestehen, dass der Täter sich am 22. Februar in Frankfurt aufhielt, dann am 23. das Gepäckstück in Köln aufgab und am 24.02 nach Südafrika geflogen sein soll.

Als vierte Zeugin wurde eine Gutachterin geladen, die als Diplom-Chemikerin das ältere Gutachten von 1992 über die Auswertung der Asservate erneut sichten sollte. Sie kam dabei zu dem Schluss, dass der Schuss direkt auf dem Opfer angesetzt wurde.

Der fünfte Zeuge war ein Polizist, der als erster am Tatort gewesen sein soll, der aber keinerlei Erinnerung mehr an den Tathergang hatte. Der sechste und eigentlich wichtigste Zeuge, der Ausonius 1992 seinen Reispass verkaufte und mit ihm auch danach noch Briefkontakt hatte, blieb ohne Entschuldigung der Beweisaufnahme fern. Gegen ihn wurde ein Ordnungsgeld verhängt und eine erneute Einladung verschickt.

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