1. Prozesstag „Lasermann“ (13.12.2017)

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Am 13.12.2017 begann vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen den als „Lasermann“ bekannt gewordenen Rechtsterroristen John Ausonius. Zwischen August 1991 und Januar 1992 schoss er auf elf Migrant_innen in Schweden. Eines der Opfer, der 34-jährige Jimmy Ranjbar, wurde durch die Schüsse getötet. Hierfür wurde er bereits in Schweden verurteilt und sitzt seitdem in Haft. Aktuell steht Ausonius vor Gericht wegen des Verdachts, am 23. Februar 1992 die Jüdin Blanka Zmigrod im Frankfurter Westend erschossen zu haben. Der Fall „Lasermann“ gilt als mögliche Blaupause für die Morde des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), da es parallelen in der Tatausführung und der Opferauswahl gibt und das Vorgehen des „Lasermann“ in der Neonaziszene der 90er Jahre breit diskutiert wurde. Zudem zeigt sich hierin erneut, dass Terror von rechts nicht erst mit den Morden des NSU begann. Wir von NSU-Watch Hessen beobachten daher den Prozess gegen den sogenannten „Lasermann“ John Ausonius und dokumentieren die Verhandlung. Ausführlichere Hintergrundinformationen finden sich in einem Artikel des Magazins Lotta.

Die Anklage gegen Ausonius besteht in dem Vorwurf eines Mordes aus Habgier, da er Blanka Zmigrod umgebracht haben soll, um seinen Taschencomputer zurück zu bekommen. Zmigrod verdächtigte er, diesen wenige Tage zuvor gestohlen zu haben. Zu der Anklage machte die Verteidigung zu Beginn keinerlei Angaben, jedoch begann Ausonius damit, einen ausführlichen Lebenslauf zu verlesen. In diesem schilderte er sein Aufwachsen, seine Zeit bei der Armee, verschiedene Jobs die er über die Jahre hatte, wie er an der Börse mit Aktienoptionen handelte und spielsüchtig wurde. Mit den Banküberfällen habe er zur Finanzierung seines Glücksspiels begonnen.

Während einer seiner kürzeren Inhaftierungen Mitte der 1980er Jahre lernte er im Gefängnis den kroatisch-nationalistischen Terroristen Miro Barešić kennen. Da dieser nur neun Jahre für einen Mord in Haft saß sei er auf die Idee gekommen, Morde zu begehen um von seinen Banküberfällen abzulenken: Er habe es als ungerecht empfunden, dass die Polizei nach im fahnden ließ und die Öffentlichkeit um Mithilfe bei seiner Überführung bat. Ein Mord würde die Aufmerksamkeit von seinen Banküberfällen ablenken und wäre schneller durchzuführen, daher auch mit weniger Gefahren verbunden, so Ausonius. Zudem sei seiner damaligen Rechnung zufolge die Haftstrafe für einen Mord nur unwesentlich länger als für eine Reihe von Banküberfällen gewesen. Zwar habe er außereuropäische Einwanderer gehasst, weil er diese für seine eigenen Probleme verantwortlich gemacht habe und sei auch von öffentlichen Äußerungen gegen Migrant_innnen beeinflusst gewesen, die Morde seien aber nicht primär ideologisch begründet gewesen, sondern als Ablenkung von seinen Banküberfällen gedacht, so die Aussage des Angeklagten.
Ausonius Inszenierung steht damit in einer Tradition mit vielen anderen Rechten, welche die politische Motivation ihrer Taten vor Gericht herunterspielen. Rassismus als Motiv wird als Nebensächlichkeit neben persönlichen Problemen dargestellt. In diesem Kontext muss auch Ausonius Aussage, nach dem Mord an Jimmy Ranjbar für drei Wochen nach Südafrika gegangen zu sein, kritisch betrachtet werden: In Südafrika herrschte 1991 noch das Apartheidsregime und es war für viele Neonazis aus Europa ein mögliches Fluchtziel. Ob Ausonius tatsächlich nur dorthin ging da er Afrika mochte, wie er in seiner Einlassung angab, muss bezweifelt werden.

Zum Schluss gab Ausonius an, mit dem Mord an Jimmy Ranjbar, den zehn Mordversuchen und den achtzehn Banküberfällen alle seine Taten gestanden zu haben. Er sieht sich als ein Opfer von Politik und Medien: Die Ermittlungen gegen ihn seien bereits vor Jahren eingestellt worden und wurden nur wiederaufgenommen, nachdem die Fraktion der Partei DIE LINKE 2014 im Bundestag eine kleine Anfrage zu dem Mord an Blanka Zmigrod im Kontext der Selbstenttarnung des NSU stellte. Die Staatsanwaltschaft handele auf politischen Druck und er hoffe, dass er nicht aufgrund eines fehlenden Alibis „geopfert“ werde, so der Angeklagte Ausonius.

Den Medien warf er „Sensationsjournalismus“ vor während er dabei zu den vollbesetzten Publikumsbänken guckte, wo auch zahlreiche Medienvertreter anwesend waren. Sie trügen auch eine Mitschuld daran, dass seine Taten sich verbreitet hätten und so zum Vorbild für den NSU oder Anders Breivik werden konnten.

Anschließend äußerte er den Wunsch, falls das Verfahren weiterliefe, einen Lügendetektortest zu machen. Jedoch stellte Ausonius Verteidiger bevor darüber entschieden werden konnte einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen eines zu späten Verfahrensbeginns: Es habe seit den Ermittlungen in den 90er Jahren keine neuen Erkenntnisse gegeben, so Rechtsanwalt Bremer. Trotzdem sei erst 2016 ein Auslieferungsersuchen gestellt worden. Daher müsse das Verfahren wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft widersprach der Darstellung, dass kein entscheidender Faktor hinzugekommen sei. Das Gericht unterbrach die Verhandlung daraufhin bis zum nächsten Verhandlungstermin.

Durch die Unterbrechung aufgrund des Antrags der Verteidigung war der erste Verhandlungstag im Prozess gegen John Ausonius, an dem auch viele Medien vertreten waren, einzig geprägt durch seine eigene Darstellung seines Lebens. Die Verhandlung wird am Dienstag den 19.12.17 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

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