Die Zeugenbefragung am dritten Verhandlungstag im Gerichtsprozess gegen John Ausonius ging ohne neue Erkenntnisse oder besondere Vorkommnisse vorüber. Geladen waren vier Polizisten, die während des Mordes im Februar 1992 im Kriminaldauerdienst (KDD) am Polizeipräsidium Frankfurt tätig waren. Im Anschluss stellte die Verteidigung von John Ausonius noch weitere Beweisanträge.
Drei der geladenen Polizisten waren an den Tatort gerufen worden und trafen kurz nach den Polizeibeamten des örtlichen Reviers ein. Dort ermittelten sie kurze Zeit bis die Mordkommission und der Erkennungsdienst (Spurensicherung) wenig später eintrafen und sie an diese übergaben. So suchte einer der Polizisten beispielsweise den Tatort nach einer Patronenhülse ab und befragte den Zeugen Helmut B. Ein anderer suchte und fand die Wohnung des Opfers mithilfe ihres Schlüssels und stellte so deren Identität fest, nachdem ein Anwohner den Hinweis gegeben hatte, dass das Opfer in der Nachbarschaft wohnte. Der vierte Beamte war nicht vor Ort sondern erstellte lediglich einen Aktenvermerk (genauer: einen Ablaufkalender) zu den Ermittlungen des KDD. Keiner der Polizisten hatte bedeutende Erinnerungen über die Aktenlage hinaus.
Nach der kurzen Zeugenbefragung stellte Rechtsanwalt Bremer, der Verteidiger von Ausonius, noch drei Beweisanträge: Der erste beantragt die Verlesung der Presseartikel von 1992 zu der Tat und eine Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums Frankfurt zu den damals herausgegebenen Pressemitteilungen der Polizei. Dies soll beweisen, so die Verteidigung, dass auch andere Tatverdächtige in Betracht kamen. Als zweites beantragte er, einen weiteren Polizisten des KDD zu laden, der damals den anderen Tatverdächtigen Christoph T. festnahm. Zuletzt wurde die Ladung einer Frau beantragt, die nach dem Mord an Blanka Zmigrod angab, ihre Handtasche sei im Frankfurter Westend von einem Mann gestohlen worden, auf den die Beschreibung des Phantombildes passe.