Bericht zur 37. öffentlichen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses im hessischen Landtag (26.04.2017)

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Am 26.04.2017 fand die 37. öffentliche Sitzung des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses statt. Geladen war Norbert N., ehemaliger Landespolizeipräsident in Hessen.

Gleich zu beginn gab N. an, sich nicht mehr gut erinnern zu können. Er habe nachdem er nicht mehr Polizeipräsident war alle Unterlagen zu seinen 40 Dienstjahren vernichtet und versucht seine Zeit bei der Polizei so gut es ging zu verdrängen. Auch nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 sei er von Seiten des Innenministeriums nicht noch einmal zu den damaligen Vorkommnissen befragt worden.
Der Mord an Halit Yozgat sei für ihn 2006 erst relevant geworden, nachdem bekannt wurde, dass er zur Ceska-Mordserie gehört und der Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas Temme unter Tatverdacht stehe. Hier wie auch sonst konnte N. sich an keine konkreten Gespräche erinnern. N. hatte nach bekanntwerden des Tatverdachts gegen Temme angeordnet, dass der Personenkreis, der darüber informiert werden solle, möglichst klein gehalten wird. In diesem Zuge ordnete er auch an, dass Informationen an das Innenministerium nur mündlich weitergegeben werden sollen. N. begründete dies damit, dass schriftliche Informationen an die Presse weitergegeben werden und so die Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Sowohl bezüglich der Entscheidung, dass das Parlament nicht über den Tatverdacht gegen Temme informiert werden solle als auch bei der Entscheidung über die verweigerte Aussagegenehmigung für die V-Leute von Andreas Temme bestritt N. jegliche Zuständigkeit. Dies seien ausschließlich Entscheidungen des Ministers gewesen auf die er keinen Einfluss und die er zu akzeptieren habe. N. gab in diesem Zusammenhang auch an, er könne sich nicht daran erinnern jemals mit dem damaligen Inneminister Volker Bouffier über seine Einschätzung zu diesen Fragen geredet zu haben. Aus einem Aktenvermerk geht hervor, dass N. eine Liste, in der alle relevanten Informationen zum Fall Temme aufgeführt waren, nicht an den Innenminister weiterleiten wollte, da dieser ohnehin schon über alles informiert gewesen sei. Auch an diesen Vorgang oder warum er davon ausging, dass Bouffier schon über alles unterrichtet sei, konnte N. sich nicht erinnern.
Während der Innenministerkonferenz 2006 war N. außerdem in die Diskussionen um eine Übernahme der verschiedenen Ermittlungen in den Ländern durch das BKA eingebunden. Er habe keine Notwendigkeit dafür gesehen und befürchtet es könnten Informationen verloren gehen und zu Verzögerungen kommen, wenn die Ermittlungen abgegeben würden. Das hessische Innenministerium hat später betont, dass es auch eine als Kompromiss vorgeschlagene zentrale Stelle zur Lagebeurteilung und Informationsweitergabe unter Leitung des BKA nicht akzeptieren werde.
Zum Verhältnis zwischen Polizei und Verfassungsschutz ließ N. erahnen, dass insbesondere die Zusammenarbeit mit dem damaligen Leiter des Verfassungsschutzes Lutz Irrgang schwierig gewesen sei. Daran, ob N. zu irgend einem Zeitpunkt die Probleme zwischen Verfassungsschutz und Polizei mit dem Innenminister besprochen hat, kann er sich nicht erinnern.

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