Uniter-Treffen zur Vorbereitung auf den „Tag X“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 21. Verhandlungstag, 9. Dezember 2021

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Am 21. Verhandlungstag wurde ein Sachverständiger des BKA für Schusswaffen zu den Waffen von Franco Albrecht sowie eine Sachverständige zu DNA-Spuren an der gefundenen Munition angehört. Des Weiteren kam es zur Vernehmung eines Bundeswehrsoldaten, der die Herkunft der gefundenen Waffen ermitteln sollte. Von besonderem Interesse war die Vernehmung des Zeugen Volker Mathias Le., der als Waffenhändler auf Franco Albrecht im Rahmen von Treffen des rechten Prepper-Netzwerks der Chatgruppe „Süd“ im „Hannibal Netzwerk“ traf.

Sachverständiger ordnet die Waffen von Franco Albrecht ein
Der Sachverständige des BKA sollte die verschiedenen Waffen, die er einräumte besessen zu haben, hinsichtlich ihrer Legalität einordnen. Hinsichtlich des G3 Gewehres mit Zielfernrohr stellte er fest, dass er es zwar nicht gesehen hat, aber grundsätzlich ein G3 nach dem Kriegswaffengesetz als vollautomatische Einzelwaffe als Kriegswaffe einzuordnen und damit im zivilen Bereich illegal ist. Ein Zielfernrohr ist eine spezielle Fertigung und kommt nicht häufig bei der Bundeswehr vor, dieses vereinfacht das genaue Schießen über größere Distanzen. Zur Pistole der Bauart Browning bedarf es hingegen nur eine Waffenbesitzkarte oder ein Jagdschein für den zivilen Bereich. Zum Gewehr der Marke Landmann-Preetz stellt der Sachverständige fest, dass diese zwar wie Kriegswaffen aussehen, sie jedoch darunter seit 2003 nicht verboten sind. Häufig gehe deshalb mit der Waffe eine große Einschüchterungswirkung einher. Franco Albrecht versuchte daraufhin den Eindruck zu erwecken, dass eine Einschüchterung nicht gleich eine Tötungsabsicht darstelle.
Im Anschluss ging der Senat mit dem Sachverständigen Fotokopien, der bei Mathias Fl. gefundenen Munition und Sprengkörper aus Albrechts Besitz, durch, um diese rechtlich einzuordnen. Hierbei kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil der Munition aufgrund ihrer Eigenschaft präziser zu fliegen oder beim Abschuss Leuchtspuren abgeben zu können als Kriegswaffen eingeordnet werden. Die Sprengkörper ließen sich in Pyrotechnik und einzelne Bestandteile von Hand- und Übungsgranaten unterteilen.

Sachverständige ermittelt DNA Spuren von Albrecht und Mathias Fl. an den Waffen
Die Sachverständige des BKA, die für Auswertung von DNA Spuren zuständig ist, stellte fest, dass sowohl von Fanco Albrecht wie auch von Matthias Fl. eindeutige DNA Spuren an den Sprengkörpern und Munition vorzufinden waren. Diese waren zwar überwiegend von Franco Albrecht gefunden und ungleich verteilt, doch beide DNA-Spuren ließen sich feststellen.

Zeuge Volker Mathias Le. traf als Waffenhändler Franco Albrecht
Im Anschluss kam es zur Vernehmung des Zeugen Volker Mathias Le. Dieser berichtete, dass er damals als Waffenzubehörhändler von Soldaten im Verein Uniter zu drei Treffen eingeladen worden zu sein. Er gab zunächst vor, aus beruflichen Interesse mit dem Verein in Kontakt gekommen zu sein, da dort viele Soldaten und Polizisten aktiv gewesen wären und der Verein nach außen vorgab ein Hilfswerk für Soldaten zu sein. Auf Nachfragen des vorsitzenden Richters inwiefern dieses Treffen mit seinem Prepper Interesse zusammenhing, gab er an, bei einem ersten Treffen in der Bundeswehrkaserne in Calw sei es dann schnell zu dem Thema der Vorbereitungen für einen anstehenden Krieg gekommen. Dies habe ihn auch angesprochen, da er sich ebenfalls mit der Frage über einen möglichen Tag X, an dem die staatliche Ordnung zusammenbreche, auseinander gesetzt habe. Schließlich habe er eine der größten Facebook Gruppen Deutschlands für Prepper erstellt und moderiert. Le. gab an, dass bei „Uniter“ keine Angriffe geplant gewesen seien, sondern die Vorbereitung für Ressourcen, Infrastruktur, Fluchtwege und Versorgung im Falle eines Krieges und Zusammenbruchs der Ordnung. Es habe Erkennungszeichen in diesem Falle für „Uniter“ Anhänger mit einem „Uniter“ Patch am Ärmel und der Windschutzscheibe gegeben. Seine Ausführungen, wie man sich genau vorbereiten wollte, blieben jedoch schwammig. Der vorsitzende Richter forderte den Zeugen deshalb auf, klarere Angaben zu machen und fragte wie eine Flucht im Krieg ohne Waffen stattfinden könne. Daraufhin gab er zumindest zu, dass innerhalb des „Uniter“ Netzwerkes davon ausgegangen wurde, dass die Personen mit Dienstwaffen, diese bereit hätten. Andre Sch., Gründer des Vereins Uniter und verschiedener Chatgruppen, lud den Zeugen dann auch in die Chatgruppe „Süd“ ein. Der Zeuge gab an, kaum bis nichts von den Nachrichten gelesen zu haben und es in den wahrgenommenen Nachrichten um Vermutungen, wann Krieg ausbrechen würde, ginge.
Im Anschluss legte der Zeuge Le. dar, dass er beim zweiten Treffen Franco Albrecht traf. Für dieses Treffen von rund 30 Personen hatte Le. den lokalen Schützenverein in Albstadt als Räumlichkeit zur Verfügung gestellt. Dem Schützenverein gegenüber habe er angegeben, dass es sich bei „Uniter“ um einen Soldatenhilfeverein gehandelt habe. Die 30 Personen wären dabei ausschließlich Männer der Polizei und Bundeswehr gewesen. Bei diesem zweiten Treffen sei es erneut um die gemeinsame Flucht gegangen, mehr habe er nicht mitbekommen. Nach dem Treffen sei Franco Albrecht auf ihn zugegangen und sich nach Möglichkeiten des Erwerbs von Waffen erkundigt. Diese Erkundigung sei ihm komisch vorgekommen, sodass er das Interesse an einem illegalen Waffenkauf für möglich hielt. Der Vorsitzende Richter warf im Laufe des Gesprächs die Frage auf, ob es nicht auch bei diesem Netzwerk um mögliche Umsturzpläne und die Machtergreifung mit Waffengewalt gehe. Hierauf gab Le. an, dass er zunächst davon ausging, dass alle verfassungstreu und nicht rechts gewesen seien. Allerdings stellte er fest, dass einzelne Verrückte sich in dem Kreis herumtrieben, sodass er die Preppergruppe auf Facebook eingestellt habe. Des Weiteren sei es bei dem zweiten Treffen zu der Frage gekommen, ob die Bundeswehr und Personen von „Uniter“ die Kasernen öffnen würden, damit man sich dort bedienen könne. Es kam ihm ebenfalls komisch vor, dass Andre Sch. einen Ritterorden gründen wollte. Daraufhin habe er nicht mehr bei dem Verein teilnehmen wollen. Eine ursprünglich in der Chatgruppe von ihm angekündigte Übung im Wald, habe er unter Vorwand auch abgesagt. Nach dem Ermittlungsverfahren des BKA 2017 habe er nichts mehr mit „Uniter“ und dem Thema Preppen zu tun. Dennoch nahm Le. nach eigenen Angaben an einem 3. Treffen von „Uniter“ bei Andre Sch. zuhause teil. Bei diesem habe er Albrecht erneut gesehen und dieser wiederum ihm dieselbe Frage nach dem Waffenerwerb gestellt.
Darauf folgend versuchte Franco Albrecht eine Beweisführung mit dem Zeugen Le. selbst durchzuführen. Er las ihm aus dem Chatprotokoll vor und wollte beweisen, dass diese Ausschnitte lediglich nach Flucht- und nicht Angriffsplänen klängen sowie eine Bedrohungslage existiert habe. Albrecht wollte damit allen Anwesenden im Gerichtssaal sowie der Öffentlichkeit vermitteln, wie real die Bedrohungslage und ungefährlich die Prepper gewesen seien. Der Vorsitzende Richter ermahnte Albrecht, dass er nicht die Beweisführung übernehmen könne und die Einschätzungen innerhalb der Chatgruppen zur Kenntnis genommen wären. Alle weiteren Verlautbarungen seine Teil von Presseerklärungen aber nicht eines Strafverfahrens. Albrecht versuchte dennoch verzweifelt weiter Fragen an den Zeugen zu stellen, um seine Verschwörungsmythen einer globalen Bedrohungslage zu belegen.

Rückverfolgung der Munition zu Franco Albrecht, Josef Georg R. und Maximilian Tischer
Zum Ende des Verhandlungstags wurde noch ein Bundeswehrsoldat vernommen. Dieser war Teil einer Prüfgruppe, die ermitteln sollte, woher die bei Franco Albrecht gefundene Munition möglicherweise stammte. Aufgrund der Losnummern der Munition konnte die Charge ermittelt und zum Ausbildungsbereich zurückverfolgt werden. Er stellte fest, dass die Munition aus dem Ausbildungsbereich der Dreien kam und sie Kontakt zu der Munition hatten. Es konnte jedoch keine Entwendung nachgewiesen werden. Allerdings seien Albrecht und R. damals die Munitionswarte in ihrer Gruppe gewesen. Laut Angaben des Zeugen sei jedoch die Munition insofern leicht entwendbar, indem bei der Rückgabe der Munition und der Angabe des Verbrauchs ein höherer Verbrauch angebbar sei und dabei keine Kontrolle möglich wäre.

Zum Schluss wurde der Zeuge noch als Sachverständiger hinsichtlich möglicher taktischer Zeichnungen von Franco Albrecht angehört. Dieser gab an, dass es sich bei den Zeichnungen überwiegend um Truppenbezeichnungen handle.

Damit endet der 21. Verhandlungstag, bei dem Einblicke in das Uniter-Netzwerk gewährt wurden und die Munitionsfunde der Übungseinheit von Albrecht, Josef Georg R. und Tischer sowie die DNA an der Munition Albrecht sowie Flöhr zugeordnet werden konnten. Erneut versuchte Franco Albrecht durch eigene Befragungen der Zeugen sich als harmlos besorgten Soldaten. Die Verhandlung wird am 21.12. um 14 Uhr fortgesetzt.

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