“Scheuen wir uns nicht zu morden [und] für die deutsche Sache einzustehen” – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 18. Verhandlungstag, 28.10.2021

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Am 18. Verhandlungstag sagte ein Sachverständiger zu den von Albrecht stammenden DNA-Spuren auf der Pistole vom Wiener Flughafen aus. Ein Freund von Albrecht verweigerte die Aussage und Albrechts abgespielte Sprachmemos zeugten von einer rassistischen und antisemitischen Ideologie.

Franco Albrecht zeigte sich vor Beginn der Sitzung demonstrativ gut gelaunt und witzelte mit seinen Verteidigern. Als erster Zeuge wurde ein Chefinspektor des Bundeskriminalamtes (BKA) in Österreich geladen. Er war mit der Spurensicherung am Inneren der Pistole befasst, welche Albrecht laut Anklage am Wiener Flughafen deponiert hatte. Der 59-Jährige Chefinspektor arbeitete zum Zeitpunkt des Waffenfundes in einem Untersuchungslabor des BKA und war in dieser Aufgabe mit der Untersuchung der Browning-Pistole befasst, die am Flughafen sichergestellt wurde. In einer vorherige Untersuchung war die Pistole bereits von einem anderen Labor des BKA auf äußere Spuren untersucht worden. In seiner Aussage beschrieb der Polizist sein damaliges Vorgehen bei der Spurensicherung. In diesem Rahmen wurden auch Bilder vom Inneren des Pistolenlaufes gezeigt, die er bei seiner Untersuchung machte, um seine Arbeit zu dokumentieren. Auf den Bildern waren Abriebspuren zu sehen. Die Untersuchung dieser Spuren hat ergeben, dass die DNA von Albrecht stammt. Laut dem Chefinspektor könnten diese Spuren nur bei dem Auseinanderbauen der Waffe entstanden sein. Anschließend fragte die Bundesanwaltschaft (BAW), ob Feuchtigkeitsspuren an der Pistole festgestellt wurden, was der Zeuge verneinte.

Dies widerspricht entschieden der Eigendarstellung des Angeklagten Albrecht, der behauptet die Pistole in einem betrunkenen Zustand beim urinieren in einem Gebüsch gefunden und an sich genommen zu haben, um sie am nächsten Tag der Polizei zu übergeben. Erst am Flughafen habe er bemerkt, dass er die Pistole noch an seiner Person trug und daher in der Flughafentoilette deponiert.

Albrechts Verteidiger setzten daher bei ihrer Befragung auf die Frage, ob eine “Sekundärübertragung” für die DNA-Spuren am Inneren des Pistolenlaufs verantwortlich sein könnte. Der Zeuge zeigte sich von der Frage verwirrt. Auch der vorsitzende Richter Koller sprach von einer spekulativen Fragestellung der Verteidigung und forderte eine Klarstellung der Frage. Albrechts Verteidiger Hock fragte, ob es möglich sei, dass die DNA-Spuren von Albrecht an die Innenseite des Laufs hätten gelangen können, indem Albrecht sie in seine Jackentasche gesteckt hätte. Der Zeuge verneinte diese Möglichkeit. Er betonte zudem die Vorkehrungen die getroffen werden, um Spurenübertragungen auszuschließen, und dass er bei seiner Arbeit objektiv nach “be- und entlastenden” Spuren suche. Verteidiger Hock stellte noch einige Fragen zum Vorgehen des Chefinspektors bei seiner Untersuchung, beispielsweise die banale Frage, ob er bei seiner Untersuchung Handschuhe getragen habe, was natürlich bejaht wurde. Die Befragung wurde seitens der Verteidigung bald eingestellt und der Zeuge anschließend entlassen.

Danach setzte Richter Koller fort und verlas ein kriminaltechnisches Gutachten des österreichischen BKA zum Ablauf der Spurensicherung an der Browning-Pistole, sowie die betreffenden Gesetze im österreichischen Strafrecht, gegen die Albrecht verstoßen haben soll.

Politisches Manifest“ in Sprachmemos

Da der nächste Zeuge verspätet war, schritt Richter Koller in der Beweisaufnahme der Audiodateien weiter, die auf dem Handy von Albrecht nach der Beschlagnahmung festgestellt wurden. Albrechts Verteidigung hatte mit Schreiben vom 1. Juli 2021 gefordert, die Öffentlichkeit mit Verweis auf Privatheitsrechte von der Anhörung dieser Dateien auszuschließen. Das Gericht entschied sich gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei wurde klargestellt, dass es sich um insgesamt 129 Sprachmemos und 1481 weitere Audiodateien handelt, in denen sich ein politisches Manifest von Albrecht erkennen lasse. Hierzu verwies Richter Koller auf darin enthaltene Aussagen, wie die suggerierte angestrebte Weltherrschaft des “politischen Zionismus” und dass man sich nicht davor scheuen sollte “zu töten”. Danach wurde die erste Audiodatei abgespielt.

Darin sprach Albrecht in extrem rechter Manier von der Europäischen Union (EU) als “Verschmelzung aller Kulturen” und von “Kulturverschmelzung”. Er sprach von seinen Erfahrungen in der Bundeswehr mit Truppen aus Frankreich und England, die “sehr anders” seien. Zugleich zeigte er sich angetan von seinen eigenen vermeintlichen Führungsfähigkeiten, da er Truppen aus Frankreich gut anführen könne. Weiter sprach Albrecht von einer “Vielfalt der Kulturen”, die notwendig sei für eine “Vielfalt des Denkens”. Als Fazit hielt er fest, dass es eine Unterdrückung dieser Themen in der Öffentlichkeit gebe: “Wenn wir darüber diskutieren, aus welchen Mündern das stammt [gemeint ist die “Verschmelzung der Kulturen”], werden wir auf Tabus stoßen”, die unangenehm seien.

Seine Aussagen in dieser Aufnahme entsprechen neonazistischen Vorstellungen eines “Europa der Vaterländer”, welches sich gegen die angeblich von einer jüdischen Verschwörungsmacht kontrollierte EU durchsetzen müsse, die eine “Verschmelzung der Kulturen” zur “Vernichtung der Deutschen / Weißen Rasse” anstrebe.

An dieser Stelle wurde die Beweisaufnahme gestoppt und Verteidiger Schmitt-Fricke forderte erneut den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die BAW entgegnete, dass es hierfür keinen Grund gebe. Richter Koller unterbrach diesen Teil der Beweisaufnahme und stellte seine Entscheidung nach hinten, da der verspätete Zeuge nun endlich erschienen war.

Albrechts Freund Christoph Ka. verweigert die Aussage

Der Zeuge Christoph Ka. erschien in Begleitung seiner Rechtsanwältin, Dr. Caroline Jacob von der Frankfurter Kanzlei Buchert Jacob Partner. Der 32-jährige Ka. war sichtlich um seine Privatsphäre besorgt und ließ über seine Rechtsanwältin ausrichten, dass er wegen “Belästigungen durch die Presse” seine Anschrift nicht nennen wollte. Richter Koller sah hierfür keine rechtliche Grundlage und der Zeuge musste seine Anschrift im Kreis Offenbach nennen. Das Gericht stellte zudem fest, dass eine Anklage vom März 2020 vor dem Amtsgericht Frankfurt noch vorliegt und das Verfahren noch laufe. Der Richter fragte Ka., ob er Albrecht kenne. Ka. machte von seinem Aussageverweigerungsrechts Gebrauch und wurde nicht weiter befragt. Nach insgesamt knapp fünf Minuten wurde der Zeuge daher wieder entlassen, ohne dass ihm weitere Fragen gestellt wurden.

Ka. ist derzeit Kassenwart des Offenbacher Ruderverein 1874 e.V.. Auch der Angeklagte Albrecht sowie sein Gefährte Mathias Fl. Waren ehemals in diesem bzw. einem weietren Offenbacher Ruderverein aktiv, worüber sie sich mutmaßlich kennen lernten. Im September 2019 war Fl. im Zuge der Ermittlungen zum Netzwerk um Franco Albrecht vom Landgericht Gießen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt worden. Bei der Durchsuchung seines Zimmers in einem Friedberger Studierendenwohnheim hatte die Polizei mehrere hundert scharfe Waffenpatronen, Sprengsatzteile und Zünder aus Bundeswehrbeständen gefunden, die er für Albrecht verwahrte. Zuvor soll Albrecht die Waffen im Ruderverein versteckt haben, wo Ka. sie in seinen Spind kurzzeitig verwahrte, sie jedoch schnell wieder loswerden wollte und Albrechts sie deswegen Fl. gegeben haben soll. Christoph Ka. ist Elektroingenieur und arbeitet für ein Subunternehmen der Deutschen Bahn. Dort ist er für die Überprüfung der Infrastruktur des Bahnnetzes verantwortlich. Als er aus dem Zeugenstand entlassen wurde, nickte ihm Albrecht zu, wohl als Zeichen der Anerkennung.

Weitere rassistische und antisemitische Sprachmemos

Nach Entlassung des Zeugen Christoph Ka. wurde die Beweisaufnahme zu den Audiodateien auf Albrechts Handy fortgeführt. Richter Koller lehnte den vorherigen Antrag der Verteidigung zum Ausschluss der Öffentlichkeit erneut ab. Im Folgenden zeigte sich der Angeklagte Albrecht nervös bei der Anhörung seiner Aufnahmen, spielte durchgehend mit seinem Bart und popelte zwischenzeitlich in der Nase.

In der zweiten vorgeführten Audiodatei sprach Albrecht, dass die negative Darstellung von “Nationalstolz und Patriotismus” falsch sei. Sein Gedankengang war sprunghaft, von patriotischem Stolz ging er zu Aussagen wie “nicht jeder Mensch ist dazu gedacht, zu denken” über. Um aufzuzeigen, dass der Mensch ein soziales Wesen ist, führte er an, dass Männer zugleich Väter, Söhne, Brüder, etc. und Frauen Mütter, Töchter, usw. sind. Danach stellte er fest, dass Deutsche ein problematisches Verhältnis zur eigenen Nation hätten. Er schloss mit den Worten: “Ich sage erhobenen Hauptes, dass Patriotismus etwas gutes ist”.

In der darauf folgenden Audiodatei war ein schwer verständliches Gespräch zwischen Albrecht und bisher nicht identifizierten Personen in einer Disco, beziehungsweise auf einer Party, zu hören. Nur Gesprächsfetzen wie “ausrotten” oder “die Moslems wollen die Vermischung haben, weil sie von Juden kontrolliert werden” waren zu vernehmen. Aufgrund der schlechten Audioqualität schritt das Gericht zur nächsten Datei weiter. Darin sprach Albrecht in rassistischer Manier von den “ganzen Mischlingen” und einer “deutschen Diaspora”.

In der nächsten Datei sagte Albrecht mit sanfter Stimme “stop obeying” (höre auf zu gehorchen).

In der darauf folgenden Sprachnotiz sagte Albrecht, dass “[Alfred] Herrhausen, [John F.] Kennedy, [Jörg] Haider, der 15. Präsident der Vereinigten Staaten [James Buchanan], diese Schweine bringen alle um, die ihnen im Weg stehen”. Des Weiteren sprach er von zwei Seiten, die sich gegenüber stehen würden. Er sprach davon, dass es kaum noch Ritter gäbe, Ritterlichkeit aber auch falsch sei und man das Böse bekämpfen müsse. Er bezog sich auch auf die Science-Fiction-Reihe “Star Wars” und war sich unsicher, ob Jediritter wirklich “die Guten” sind. Albrecht sagte auch, dass er wisse, dass er getötet werden solle, daher töte er selbst. Er sagte auch: “Gewalt ist eine Option”, “diese Kriminellen sind nur durch Mord wo sie sind”, “scheuen wir uns nicht, zu morden” und “für die deutsche Sache einzustehen”.

An dieser Stelle meldete sich Verteidiger Hock zu Wort und wollte der Zitierung der Passage in der Entscheidung des Gerichts zur Vorführung der Audiodateien widersprechen. Er habe eine Aussage gehört, die deutlich weniger kontrovers sei. Richter Koller stellte eine Entscheidung hierüber nach Hinten und fuhr mit der Beweisaufnahme fort.

Die nächsten zwei vorgeführten Sprachnotizen waren qualitativ schlecht und kaum zu verstehen. Daher wurden sie übersprungen. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt mit besserer Audioqualität abgespielt werden.

In der nächsten beiden Sprachnotizen stach die antisemitische Gesinnung von Albrecht deutlich hervor. Er führte in der ersten Sprachnotiz ein fiktives Gespräch zwischen “einem Juden” und “einem Deutschen”. Als “Jude” sagte er zu dem “Deutschen”, dass er “nie wieder erhobenen Hauptes durch die Welt laufen” würde und “wir haben mehr gelitten als alle anderen Völker”. An dieser Stelle vergleicht Albrecht die Shoah mit Genoziden gegen indigene Stämme in Nordamerika und behauptet fälschlicherweise, dass es heute “keine Indianerstämme” mehr gebe. Danach sagt Albrecht als “Jude”, dass “die Juden” am meisten Leid erlebt hätten und argumentiert als “Deutscher” dagegen mit dem Verweis auf den “Bombenterror auf Dresden”, “70 Jahre Buße” genug seien und es keine “Meinungsfreiheit” gebe. Als “Jude” sagt er dann zum “Deutschen”, dass seine Hauptaufgabe “Schuld” und “Buße” sei und bezeichnet ihn als Antisemiten und Nazi. Als “Deutscher” fragt Albrecht warum. Als “Jude” entgegnet er, dass “alle Deutsche Teufel” seien. Als “Deutscher” sagt Albrecht, dass es ihm egal sei, wie er genannt werde, da “jeder Antisemit oder Nazi ist, wenn dir [dem Juden]etwas nicht in den Kram passt” und schließt mit den Worten “du kannst mich mal”.

In der nächsten Sprachnotiz führte Albrecht ein fiktives Gespräch zwischen einem “Moslem” und einem “Juden”, wo er abermals beide Sprecherrollen einnahm. Als “Moslem” nutzte er einen rassistischen Akzent. Als “der Jude” sich aufregt, sagt “der Moslem” zu ihm: “Ich box dich kaputt” und “deine Mutter fick ich im Puff, du scheiß Jude”.

Die nächsten Audiodatei enthielt Albrecht beim singen von “früher SA, heute Antifa”.

An dieser Stelle meldete sich der Angeklagte Albrecht zu Wort, um eine Klarstellung vorzunehmen. Nach kurzer Beratung mit Richter Koller entschied er sich, seine Klarstellungen am Ende der Vorführungen vorzunehmen.

In seiner nächsten Sprachnotiz sprach Albrecht über den damaligen US-Präsidenten Donald Trump und “das System”. Albrecht behauptete, dass Trump zwar die “autochthone Bevölkerung”* (gemeint ist die Weiße Bevölkerung) vertreten sollte, aber in Wahrheit “Zionist” (also mit der jüdischen Verschwörungsmacht verbunden) sei. In Deutschland sei die Alternative für Deutschland eine starke Strömung. Albrecht sagte: “Wir sind mehr als wir denken” und “wie sind die Mehrheit”. Er fragte rhetorisch, warum man mit Trump zusammenarbeiten sollte. Das “System” lasse nicht zu, dass man gehört werde. Daher müsse man “das System” angehen: “Wir dürfen nicht mehr nach ihren Regeln handeln”. Er lamentierte, dass sich alles in die gleiche Richtung entwickele, das System “gegen uns” konstruiert und die “autochthone Bevölkerung” unterdrückt werde. Ihnen sei “die Stimme genommen” worden. Albrecht bezeichnete die Bundesrepublik als künstlich und sagte, dass “nur wir” etwas verändern könnten und man “nicht mehr warten” sollte. Weiter sagte er: “Trump wird uns nicht retten”. Er behauptete, dass die Onlineanwendung “Wahl-O-Mat” Teil einer Wahlfälschungen sei. Wahlen seien allgemein manipuliert. Die “Wahl in der Krim”, die oft auch als Annexion bezeichnet wird, sei laut Albrecht hingegen vorzüglich verlaufen und “eindeutig glaubwürdiger” als jede Wahl seit Gründung der Bundesrepublik. Zum Schluss behauptete er, dass alles “eine große Show” sei.

In der nächsten Audiodatei fuhr Albrecht Auto, es war Musik im Radio und Anweisungen von einem Navigationsgerät im Hintergrund zu hören. Albrecht bezeichnete das rassistische Buch von Thilo Sarrazin Deutschland schafft sich ab als Ausgangspunkt für seine Gedanken. Die “autochthone Bevölkerung” müsse sich wehren. Mit dem Beginn eines “3. Weltkriegs” würde ein “Bürgerkrieg” in Deutschland beginnen. Albrecht spricht in der Aufnahme von einem “Rassenkrieg gegen das deutsche Volk” und “Massenvergewaltigungen” von “deutschen Frauen”. Er behauptete weiter, dass “die Zionisten” die Welt beherrschen wollten. Nur Russland, China und der Iran stünden gegen diese “Eine-Weltordnung”. Albrecht verwies auch auf ein fiktives Zitat, welches angeblich von indigenen Stämmen Nordamerikas stamme, wonach “ein Volk” durch das “brechen ihrer Frauen” gebrochen werden könne, denn Frauen seien grundlegend für die Nation. Daher würden laut Albrecht auch Muslime “ihre Frauen mehr schützen”.

In der letzten Audiodatei, die während an diesem Verhandlungstag abgespielt wurde, sprach sich Albrecht dagegen aus eine “Klassifizierung von Links und Rechts” zu übernehmen, da dies eine gewollte “Spaltung” der Gesellschaft sei. Stattdessen müsse man “Korpsgeist” bilden und eine “Botschaft der Liebe” vermitteln: “Liebe muss im Zentrum stehen”. Eine weitere Botschaft lautet: “Wir spielen dieses Spiel nicht mehr mit”. Es sei zwar schwer die Diffamierung von Linken zu vergessen, aber es sei nicht die Zeit abzurechnen und damit dem “Feind” durch “Spaltung” in die Hände zu spielen.

Richter Koller gab anschließend an, die Vorführung der Audiodateien solle am nächsten Verhandlungstag fortgesetzt werden. Dann durfte Albrecht seine Klarstellung zu den abgespielten Audiodateien vornehmen. Er behauptete, dass die Grundidee hinter seinen Sprachnotizen gewesen sei, eine “Gegenperspektive” zur “einseitigen Darstellung” aktueller gesellschaftlicher Debatten einzunehmen.

Am Ende der Beweisaufnahme an diesem Verhandlungstag gab Verteidiger Schmitt-Fricke noch eine Erklärung zu den Konten und Finanzen von Albrecht ab. Er sagte, dass er ein Konto in Basel “zur Krisenvorsorge” angelegt und daher auch seiner Mutter eine Vollmacht für das Konto erteilt habe. Ihm sei es dabei um die Abkoppelung des Schweizer Franken vom Euro gegangen. Er habe ein Konto im Vereinigten Königreich wegen dem Studium seines Bruders angelegt. Zusätzlich habe er ein Konto bei der Volksbank in Frankfurt geführt, sowie ein Girokonto, Sparkonto und Aktiendepot bei der VW-Bank, um seine Verdienste bei der Bundeswehr anzulegen. Ein Konto bei der französischen BNP-Paribas habe er ebenfalls wegen seiner Tätigkeit bei der Bundeswehr geführt. Das Konto für seine falsche Identität als “David Benjamin” habe er bei der Sparkasse angelegt. Daher habe er über insgesamt neun verschiedene Konten verfügt. Unklarheiten über den Verbleib von Bargeld in Höhe von 1658€, wurden abgestritten. Schließlich habe Albrecht zwei PKWs, einen Motorrad und ein Haus in Straßbourg unterhalten. Zusätzlich habe er Vorräte angelegt. Ausgaben in dieser Höhe seien dementsprechend nicht ungewöhnlich.

Danach schloss der Richter die Beweisaufnahme. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 10. November um 10 Uhr gelegt.

*Hier bezieht sich Albrecht abermals auf in extrem rechten Kreisen verbreiteten Theorien, wonach die alteingesessene Weiße, Bevölkerungsmehrheit in in Deutschland als “autochthon”, also “indigen”, bezeichnet wird. In der Bundesrepublik sind hingegen diskriminierte Minderheiten mit jahrhunderterlanger Siedlungsgeschichte “autochthon” oder “indigen”, etwa Roma oder Sorben.

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