„Früher oder später waren alle drei Waffen dort“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 16. Verhandlungstag, 27. September 2021

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Der 16. Verhandlungstag brachte zum Vorschein, dass Franco Albrecht drei seiner Waffen auch in der Wohnung in Straßburg lagerte. Darüber hinaus wurden Zeugen von der Wiener Polizei zum Waffenfund am Flughafen sowie ein MAD Mitarbeiter vernommen. Fragen werfen zudem weitere Notizen von Albrecht und das Datum seiner Rückreise nach Wien auf.

Als erster Zeuge des 16. Prozesstages wurde der Polizeibeamte P. der Wiener Flughafenpolizei vernommen. Dieser führte das Protokoll bei der ersten Verhaftung von Franco Albrecht am Wiener Flughafen. P. berichtete davon, dass das Waffenversteck von Franco Albrecht elektronisch gesichert und dauerhaft videoüberwacht wurde. Am 3.2.2017 gegen 21 Uhr soll der Alarm dann losgegangen und ein uniformierter Beamter Franco Albrecht daraufhin an dem Flughafen WC festgenommen haben. In der anschließenden Vernehmung wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie eine Behörde zur Terrorbekämpfung hinzugezogen. Albrecht habe zunächst auf einen Anwalt verzichtet. In der Vernehmung präsentierte Albrecht die Geschichte, dass er die Waffe betrunken in einem Gebüsch beim Offiziersball, auf dem er mit seinem damaligen Freund und Bundeswehrkollegen Maximilian Ti. war, gefunden habe. Er stellt es so dar, dass er am nächsten Tag seinen Flug bekommen musste und kaum Zeit gehabt hätte, sodass er die Waffe hätte nicht mehr bei den Behörden abgeben können. Stattdessen habe er sie am Flughafen im Schacht einer WC Anlage abgelegt.

Laut dem Zeugen habe Albrecht zuerst angegeben, wegen des Balls des Wiener Korporierten Ringes (WKR) nach Wien geflogen zu sein, der an jenem Tag in Wien stattfand, als Albrecht am Flughafen die Waffe aus dem Versteck holen wollte. Im weiteren Verlauf der Vernehmung nach seiner Festnahme wich Albrecht dem aus und gab an, den Ball nur als Grund genannt zu haben, weil ihm nicht besseres als Grund für seine Reise nach Wien eingefallen sei. Die Symbolwirkung des Balls sei ihm nicht bewusst gewesen. Strategische Zeichnungen, die bei der Festnahme in seinem Rucksack gefunden wurden, hab er angefertigt um einem Mädchen die Bundeswehr zu erklären.

Albrechts Angaben zum WKR Ball und die strategischen Zeichnungen, welche bei ihm gefunden wurden, sind von besonderer Bedeutung, da bei einer späteren Durchsuchung von Albrechts Räumen Notizen gefunden wurden, welche die Vermutung nahelegen, Albrecht habe als Geflüchteter getarnt einen Anschlag auf eine „Gruppe Antifas“ geplant. Der von der rechten FPÖ organisierte WKR Ball, der am gleichen Tag stattfand, als Albrecht die Waffe aus dem Versteck holte, wird jährlich von großen antifaschistischen Demonstrationen begleitet.

Nach der Entlassung des Zeugen P. kam es zur Vernehmung des nächsten Zeugen K. Dieser ist MAD Mitarbeiter und war Protokollführer bei der Vernehmung Albrechts am 8.2.2017. Auch hier ging der Senat das Vernehmungsprotokoll mit K. gemeinsam durch. In dieser Vernehmung äußerte Albrecht erneut die Geschichte mit dem Waffenfund am Rande des Offiziersball. Diese hätte er beim Pinkeln im Gebüsch gefunden und nichts davon seinen anwesenden Kollegen Maximilian Tischer und Re. erzählt. Erst später habe er Tischer davon berichtet. Albrecht gab an, er habe die Waffe persönlich der Polizei übergeben wollen und sei beim Abholen der Waffe von der Polizei festgenommen worden. Albrecht habe die Waffe geladen und gesichert gefunden und diese mit einer möglichen tschetschenischen Terrorzelle in Wien in Verbindung gebracht.

Im Anschluss an die Vernehmung durch den Senat fragte die Verteidigung von Albrecht, ob die Soldat*innen der Kaserne in Straßburg der Gefahr islamistischer Anschläge ausgesetzt gewesen wären und deshalb außerhalb der Kaserne keine Uniform tragen sollten. Worauf K. nur darauf verwies, dass es lediglich abstrakte Gefahreneinschätzungen dazu gab. Dieser Aspekt schien Franco Albrecht im Gerichtssaal äußerst wichtig zu sein, sodass er die Befragung des Zeugen persönlich übernahm und wissen wollte, ob K. Erinnerungen auf Übergriffe auf deutsche Soldaten und an Schutzmaßnahmen seitens der Bundeswehr gehabt habe. Dies unterband zunächst der Senat, da hierfür möglicherweise keine Aussagegenehmigung für K. vorläge.

Albrechts Waffen waren auch in Straßburg

Nach der Entlassung des Zeugen und einer Pause, wollte sich Albrecht selbst zu der Vernehmung des Zeugen K. äußern. Er gab an, dass er wegen der Bedrohungslage für deutsche Soldaten und für die Kaserne angegriffen oder „überrannt“ zu werden, sich bewaffnet habe. Darauf entgegnete ihm jedoch der Senat, dass es für sie wenig Sinn ergebe, dass er wegen der Gefahren in Frankreich Waffen in Offenbach gelagert habe. Albrecht verstrickte sich sodann in wirren Zusammenhängen, dass er die Waffe wegen der Migrationsbewegungen 2015, der Vorfälle an der Kölner Domplatte 2016 und wegen dem Bedrohungsszenario für Soldat*innen gelagert habe. Diese Angaben reichten dem zusehends von Albrechts unklaren Angaben und Ausweichmanövern genervten Senat jedoch nicht, sie wollten wissen, wann genau er welche Waffen wo gelagert hatte und woher er diese bezogen hatte. Seine fehlenden Angaben dazu, veranlasste die Richter*innen Albrecht darauf hinzuweisen, dass dies keine Einlassung sondern nur die Motive seiner Bewaffnung darstelle. Bei einer möglichen Verurteilung zur Planung einer staatsgefährdenden Straftat würden diese Äußerungen nicht zur Strafmilderung führen.

Als der Vorsitzende Richter erneut nachfragte, ob Albrecht sich durch Migrant*innen bedroht gefühlt habe, wurde Albrecht wütend und laut, da das so nicht stimme, sondern er Sorge um ankommende Terrorist*innen gehabt habe und diese Sorge permanent und nicht ortsgebunden gewesen sein. Der entnervte Vorsitzende Richter beharrte erneut darauf, erfahren zu wollen, wo Albrecht welche Waffe mitgeführt hatte und ob dies auch in der Wohnung in Straßburg der Fall war. Albrecht bejahte, dass er dort ebenfalls die Waffen (G3 Sturmgewehr, Gewehr der Marke Landmann Pretz und eine Pistole) und die jeweilige Munition, die er in seiner Offenbacher Wohnung hatte, zwischenzeitig auch in Straßburg gehabt zu haben. Der Senat hielt es jedoch für wenig glaubwürdig, dass ein gut ausgebildeter Soldat wie Albrecht glauben könne, beim Überrennen einer Kaserne mit drei Waffen gegen Angreifer etwas ausrichten zu können und zog dessen Geschichte zum Bedrohungsszenario wieder mal in Zweifel. Zudem gab Albrecht zu, seinem Freund Mathias Fl. einen Schlüssel zum Keller in seinem Elternhaus in Offenbach überlassen zu haben, wo die Waffen lagerten. Gegen Ende der Sitzung gab Albrecht an, sich später im Prozess ggf. zur Herkunft der Waffen äußern zu wollen.

Am Ende der Sitzung kam es zur Verlesung eines Whats App Chats zwischen Albrecht und dem in Wien lebenden Reservisten Maurice Re., der ursprünglich aus Frankfurt stammt. Darin tauschten sie sich über gemeinsame Treffen und Wehrübungen aus.

Damit fand ein Prozesstag sein Ende, in dem Franco Albrecht wieder mal seine wirren, extrem rechten Gedanken verbreitete und er zugab auch Waffen in seiner Straßburger Wohnung gehortet zu haben.

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