„Bei uns der kam der Verdacht auf, dass es da um Waffen geht.“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 2. Verhandlungstag, 25. Mai 2021

0

Eigentlich hatte der Senat im Prozess gegen Franco Albrecht gar kein Aufklärungsinteresse – noch 2018 hat er die Anklage an ein niedrigeres Gericht verwiesen. Aber die Aussage von Albrecht am zweiten Verhandlungstag reicht selbst ihnen nicht, nun wird es eine „große Beweisaufnahme“ geben. Zu Beginn des Prozesstages wiederholt Franco Albrecht zunächst seine Legende vom falschen Asylantrag, mit dem er aus „Zivilcourage“ Missstände aufdecken wollte. Der einzige Zeuge des Tages, KHK Wa. vom BKA, beginnt im Anschluss, die Ermittlungen zusammenzufassen. Dabei zeigt sich erneut, dass hier ein Netzwerk auf die Anklagebank gehört. Eigentlich gingen die Behörden zunächst von fünf Beschuldigten und Unterstützerumfeld aus. Wa.‘sAussage ruft auch in Erinnerung, dass Albrecht mit seinen Plänen nicht allein war. Er war Teil der „Chatgruppe Süd“, in der wie bei Nordkreuz die Rede von Safehouses und Planungen für den Tag X war. Albrecht brachte einen Waffenhändler in die Gruppe und traf die Mitglieder. Albrecht soll laut mehrerer Aussagen ein Sturmgewehr G3 und eine weitere Pistole besessen und damit Schießtrainings absolviert haben. Die Waffen wurden wurden noch nicht gefunden.

Der Prozesstag beginnt um 10:06 Uhr. Der Vorsitzende Richter Koller wendet sich an den Angeklagten Franco Albrecht, da dieser angekündigt hatte, sich einlassen zu wollen. Dieser bestätigt, einen Teil der Einlassung werde er frei vortragen und ein Teil verlesen. Die Einlassung beziehe sich ausschließlich auf die Anklagepunkte 2 und 3, den illegalen Besitz von Waffen und Munition und des Betrugs, sich fälschlicherweise als Geflüchteter ausgegeben zu haben: „Ich habe insoweit geltendes Recht missachtet und das tut mir bezüglich Anklagepunkte 2 und 3 aufrichtig leid. Denn ich bin überzeugt von der herausragenden Rolle des Rechts.“ Dieses habe eine große integrative Rolle. Wenn für alle gleich die Regeln gelten, dann gäbe es kaum etwas, dem sich die Menschen nicht lieber unterordnen würden. Er habe Recht gebrochen, als er einen Asylantrag stellte, zu dem er nicht berechtigt gewesen sei „und als ich Gegenstände besaß, zu deren Besitz ich nicht berechtigt war“. Er habe Unrecht getan, als er vor seinen Mitmenschen eine Rolle gespielt habe, die nicht der Wahrheit entsprochen habe, „das bereue ich, bei diesen Menschen stehe ich in der Schuld“. „Es schmerzt mich auch zu sehen, das es offenbar einige Menschen gab, die im Nachhinein durch die Berichterstattung verängstigt waren. Das tut mir leid.“ Dazu habe es zu keinem Zeitpunkt begründeten Anlass gegeben, denn es sei nie seine Absicht gewesen, einem Menschen leid zu zu fügen.

Albrecht führt aus, dass er Ende 2015 in Offenbach einen Antrag auf Asyl gestellt habe. Mit dem Namen „Benjamin David“. Es habe vieles gegeben, mit dem er damals nicht einverstanden gewesen sei. Albrecht nennt die Aussetzung der Wehrpflicht und die Überwachung des öffentlichen Raumes als Beispiele. „Mit der Flüchtlingskrise war ein Punkt erreicht, an dem in meinen Augen so offenkundig gegen die Interessen der BRD verstoßen wurde.“ In der Bundeswehr habe man ihm die Werte des „Staatsbürgers in Uniform“ gelehrt und er habe sich versichert, dass all diese Werte gut und richtig gewesen seien, Menschen zu helfen und sich für die Gemeinschaft, in der man lebt, verantwortlich zu fühlen. Es habe Gerüchte und Berichterstattung gegeben, wonach es schien, als könne jeder Asyl beantragen. Albrecht wiederholt rassistische Gerüchte über Geflüchtete und, dass es geheißen habe, dass in den Unterkünften unhygienische Zustände herrschten und dass angeblich eingeschleuste Terroristen dort den Häuserkampf übten. Sein Vertrauen in die handelnden Akteure sei erschüttert gewesen. Albrecht sagt, wenn es damals eine gravierende Notsituation gegeben habe, sei die Entscheidung der Regierung richtig gewesen, aber das „Aussetzen darüber hinaus, völlig unter Hinwegsetzung über geltendes Recht“ habe so nicht erklärt werden können. Das habe „Raum für Spekulationen“ geöffnet.

Albrecht spricht an dieser Stelle frei, so sieht es aus dem Pressebereich des Sitzungssaals aus. Er spricht in Teilen trotzdem exakt wortgleich wie im Interview, dass er RT Deutsch kurz vor Prozessbeginn gab. Er führt aus, er habe im Winter 2015 noch etwa zehn Tage Urlaub vor sich gehabt „und sonst nichts geplant“. Er habe sich ein eigenes Bild machen wollen. Sein „damaliges, von Ahnungslosigkeit geprägtes Kalkül“ sei gewesen, dass wenn er nach Syrien abgeschoben würde, es möglich sei, innerhalb eines Monats nach Deutschland zurückzukommen, um seinen Dienst anzutreten. Er habe gedacht, „wenn nicht jetzt wann dann“. Er habe sich angezogen, wie er sich jemanden vorgestellt habe, der mehrere tausend Kilometer über den Landweg nach Deutschland gekommen sei, habe sich das Gesicht und den Bart gedunkelt. Er sei zu einer Aufnahmeeinrichtung bei ihm im Ort gegangen, dort habe ein Sicherheitsbediensteter gestanden, dieser habe zu ihm gesagt, er solle zur Polizei gehen. Das habe ihm gezeigt, die bloße Nennung des Wortes „Asyl“ reiche nicht aus, um in diesen Prozess aufgenommen zu werden. Hinter ihm sei dann ein Polizeiauto vorbeigefahren, er habe überlegt, „lauf ich davon oder steig ich ein“. Er sei eingestiegen. Sie seien dann zu einer Wache in Offenbach gefahren. „Und da geht die Stahlgittertür auf und zu und ich wusste: Jetzt ist die Sache scharf geschaltet.“ Einer der Polizeibeamten habe ihm ein Formular gegeben, mit dem er sich in zwei Tagen in Gießen melden sollte und habe ihm in der nahegelegenen S-Bahnstation gezeigt, wie man ein Ticket kaufen könne. Albrecht berichtet, er sei dann nach Hause gegangen.

Zu Hause habe er recherchiert, um sich eine Legende aufzubauen. Er habe herausgefunden, dass Syrien französisch besetzt gewesen sei, dass es in Aleppo französische Schulen gab und da er französisch spreche, „war das ein Ergebnis das ich nutzen wollte“. „Und so entstand die Geschichte, die Legende, die medialerseits allseits bekannt ist.“ Die Legende sei im Asylprozess allerdings nicht wirklich in der Tiefe von Nöten gewesen. Er sei zwei Tage später mit seinem Auto nach Gießen gefahren, habe sein Auto einen Kilometer entfernt geparkt und sei zu Fuß zur Einrichtung gegangen, habe sich im Innenhof zu den Flüchtlingen gestellt „und habe meine Erkenntnisse auch auf Video und Bild auf dem Handy des Flüchtlings Benjamin David festgehalten“. Im Gebäude seien Personalien aufgenommen worden und man sei zu Bussen zitiert worden. Am Bus habe es keine Zielangabe gegeben und er habe dann in Zirndorf aussteigen dürfen. Das Gelände habe ausgesehen wie eine Kaserne, „umzäunt, überall Kameras“. Er habe gedacht, er werde da nie wieder rauskommen, er habe Zweifel gehabt, dann aber sei sein Name aufgerufen worden und er sei in das Gebäude gegangen. Er habe draußen nach Fluchtwegen gesucht, ein Video von einem „kurzen Selbstgespräch auf deutsch“ aufgenommen und es habe geheißen, am nächsten Tag werde es einen Arzttermin geben. Er habe den Gedanken gehabt, dass er möglicherweise seine richtige Identität für immer aufgeben müsse. „Das war ein worst case Szenario.“ Er habe ein Gefühl von absoluter Leere gehabt „und ich konnte mir vorstellen, dass der ein oder andere Flüchtling sich ähnlich gefühlt hat“. Am nächsten Tag sei er von Zirndorf nach Roth verlegt worden. Er habe festgestellt, dass es absolut keine Kontrolle darüber gegeben habe, wer sich wann wo aufhielt, „es war absolute Bewegungsfreiheit gegeben“. „Es gab keinen Morgenappell, wo man eine Liste durchging“ , viele hätten gesagt, es sei möglich, woanders zu leben. „Insofern ließ sich dieses Doppelleben bewerkstelligen.“

Albrecht sagt, in dieser Situation habe er sich vergegenwärtigt, wer die Entscheidungsträger seien und dass diese 2004 noch gesagt hätten, die multikulturelle Gesellschaft sei gescheitert und dass das Programm der Regierung bis 2006 eine gänzlich andere Sprache gesprochen habe. Er geht darauf ein, dass die die „aktuell regierende Regierungschefin“ damals Oppositionsführerin im deutschen Bundestag gewesen sei. Albrecht geht dazu über, mehrere Zitate der CDU/CSU aus den Jahren zwischen 2004 und 2006 zu verlesen, die sich unter anderem mit den Thema Begrenzung von Migration beschäftigen und in denen die Rede von „ausländischen Extremisten“ ist und davon, dass „ein positives Verhältnis zur Nation eine Grundlage“ sei, auf die für die Gestaltung einer „gemeinsamen Zukunft“ nicht verzichtet werden könne.

Fragen zur Legende als Geflüchteter

Nach einigen Zitaten wird der Angeklagte vom Vorsitzenden Richter unterbrochen: „Sie dürfen sagen, was Sie möchten. Ich würde Ihnen aber unser Problem schildern: Es gibt eine Tatsachenebene und eine darüber liegende politisch-ideologische.“ Man könne aber erst über die politische Lage sprechen, wenn man wisse, „welche Tatsachen wir haben“. „Ich glaube, dass der Motivbereich der schwierige ist. Wir würden erstmal gern wissen: Welche Tatsachen räumen Sie ein, was ist quasi unstreitig. Und wenn wir uns über diese Tatsachen einig sind, hören wir uns gern Ihre Motivlage an.“ Koller fährt fort: „Fangen wir an: Aufnahmeeinrichtung bei Ihnen im Ort: wo genau, mit wem haben Sie da gesprochen? Jetzt haben Sie angekündigt, Fragen würden Sie nicht beantworten.“ Er wolle erst eine Tatsachengrundlage schaffen „und dann kommen wir in den Motivbereich: Warum werden Videoaufnahmen gemacht, was hatten Sie vor, wieso halten Sie die Identität so lang aufrecht? Da wirds für Sie natürlich gefährlicher.“ Albrecht antwortet, er wolle sich mit seinen Verteidigern beraten. Es folgt eine Pause.

Danach willigt Albrecht ein, sich befragen zu lassen. Auf Fragen sagt er, die Aufnahmeeinrichtung sei in Offenbach, am Kaiserlei-Kreisel in unmittelbarer Nähe zur A66 gewesen, es sei eine leerstehende Lagerhalle gewesen. Er habe sich dort am 28./29. Dezember gemeldet. In dem Polizeiwagen, in den er gestiegen sei, hätten zwei Beamte gesessen, er meine, ein Mann und ein Frau, so Albrecht. Das Revier sei das „zweite“ gegenüber vom Cinemaxx gewesen, in der Berliner Straße, dort sei auch die S-Bahnstation gewesen. Koller fragt nach, wie Albrecht nach Gießen gekommen sei und dieser antwortet, er sei mit seinem Privatwagen gefahren und vom Parkplatz zur Aufnahmeeinrichtung gelaufen. Koller sagt, laut Akte sei das am 30. Dezember 2015 gewesen, das bestätigt der Angeklagte. Koller fragt, ob er nach Ausweispapieren gefragt worden sei, Albrecht antwortet: „Ich habe einmal angeben müssen, dass ich die nicht am Mann habe.“ Koller sagt, in der Akte stehe, er habe angegeben, sie verloren zu haben. Der Angeklagte bestätigt dies, es sei nie weiter nachgefragt worden, es sei in allen ausweisartigen Dokumenten auch immer vermerkt gewesen, dass das nicht auf tatsächlichen Dokumenten beruhe. Koller fragt, ob Albrecht nach der Nacht in der Unterkunft wieder nach Offenbach gefahren sei. Albrecht: „Ich habe Menschen kennengelernt, die mir sagten, wie das läuft.“ Einer habe gesagt, es gebe Leute, die bis zu zehn mal transferiert würden. Er, Albrecht, habe dann festgestellt, dass er nach einer Nacht und der Untersuchung beim Arzt nach Roth transferiert werden sollte. Koller fragt, ob er schon etwas unterschrieben habe, einen Antrag auf Sozialleistung. Albrecht sagt, er habe Formulare ausgefüllt, aber wisse nicht welche. Koller sagt, in der Akte stehe, Albrecht habe am 5. Januar wieder in Zirndorf zu einem Termin erscheinen sollen und fragt, ob er zwischenzeitlich in Offenbach gewesen sei. Albrecht: „Das kann ich gar nicht sagen, wieviele Nächte ich in Zirndorf verbracht habe. Ich gehe davon aus, mir ist in der Akte nichts aufgefallen, was unstimmig wäre.“ Koller: „Aber wäre doch ungewöhnlich, dass man über Silvester in der Situation bleibt.“ Der Angeklagte sagt, er habe in diesem Urlaub nichts weiter geplant gehabt. Auf die Frage fügt er hinzu, damals habe er keine Freundin gehabt, und auch andere hätten nicht gewusst, wo er war. Das sei nicht ungewöhnlich gewesen, da er ja selten zu Hause gewesen sei.

Albrecht: „Die Fragen, die Sie summarisch stellten, darauf wollte ich so eingehen. Und die Frage, warum das so lang aufrecht gehalten wurde: Das Ergebnis wurde letztendlich erst im Dezember 2016 mitgeteilt und wurde erst im Januar 2017 rechtskräftig und auch unanfechtbar.“ Koller unterbricht, so weit sei man noch nicht und fragt, wann Albrecht sein Auto aus Gießen abgeholt habe. Albrecht: „Ich war in Roth und habe festgestellt, dass man tun und lassen kann was man will. In Roth gibt es einen Bahnhof und da bin ich mit dem Zug nach Hause gefahren.“ Er meine, dass er am 17. Januar das nächste mal geprüft habe, ob er auf einer Liste stehe und genau da habe der Transfer nach Erding für den 18. Januar angestanden. Auf eine Frage antwortete er, das sei niemanden aufgefallen, dass er zwischenzeitlich weg war, das hätten viele so gemacht: „Ich habe das auch in meinem Erfahrungsbericht festgehalten. Das Tor war nicht verschlossen, man konnte nachts rein oder raus.“ Koller: „Man ist ja schließlich nicht inhaftiert.“

Koller fragt nach der ersten Jahreshälfte 2016, die Anhörung sei ja erst im November gewesen. Albrecht sagt, er sei mit dem Bus ins Erdinger Stadtzentrum gefahren worden, von dort sei er im Taxi zu seiner Unterkunft gefahren worden, in der er bis kurz vor Ende Asylverfahrens gemeldet gewesen sei. Am gleichen Tag habe er das Gehöft wieder verlassen und sei mit einer Mitfahrgelegenheit nach Erding gefahren. Auf Fragen sagt Albrecht, er habe auch gefilmt, wie ihm in Roth Geld ausgehändigt worden sei und dass er nicht wisse, ob er zu diesem Zeitpunkt noch Urlaub gehabt habe, an dem er nach Erding gekommen sei. Koller sagt, laut Anklage habe er sich im Mai 2016 in Zirndorf vorgestellt und fragt, was zwischen Januar und Mai passiert sei. Albrecht: „Wahrscheinlich musste ich den Antrag nochmal stellen, weil es sich um Bayern handelte.“ Er habe versucht, auf dem Laufenden zu sein und herauszufinden, ob er per Post kontaktiert wurde. Albrecht bestätigt, dass er in Illkirch stationiert war und sagt auf die Frage, wie er dies, seinen Wohnsitz in Offenbach und die Unterkunft in Erding organisiert habe: „Die Tätigkeit in meinem Bataillon war fordernd.“ Er habe gute Leistungen bringen müssen, „das war prioritär“. Dementsprechend habe er Einladungen zum Termin des Zweitinterviews nach Nürnberg zum BAMF mehrmals versäumt. Die vierte habe er wahrgenommen. „Mag sein, dass ich auch mal Zug gefahren bin“, aber er glaube er sei immer mit dem PKW gefahren. Er habe einen Rucksack gehabt, in dem alles, was zu seiner Identität „Benjamin David“ gehört habe, drin gewesen sei, sagt der Angeklagte auf Frage.

Auf das Nachhaken, wie oft er sich in der Unterkunft aufgehalten habe, antwortet Albrecht, es habe keinen Rhythmus gegeben, „wie es eben möglich war vom Dienst und wie es notwendig war“. Nach dem Geld gefragt, sagt Albrecht, es habe irgendwann ein Konto gegeben, am Anfang sei dies auf eine Kommunalpasskarte gegangen. Ein Konto zu eröffnen, sei bei einer Bank zunächst auf Ablehnung gestoßen, schildert Albrecht, bei der Sparkasse Erding habe es funktioniert. Dann habe er noch ein weiteres Konto eröffnet, „das Geld liegt heute hoch dort, ich meine es wären um die 3000 Euro“. Er habe das natürlich nicht des Geldes wegen gemacht. Bis jetzt habe er alle Forderungen, die offen waren, z. B. von den Landratsämtern, schon beglichen, „als ich noch im Gefängnis war“, so Albrecht.

Koller fragt nach der Anhörung im BAMF im November. Albrecht sagt, er habe diese auf seinem Handy mitgeschnitten. Auf eine Frage antwortet Albrecht, es sei nicht bemerkt worden, dass französisch nicht seine Muttersprache sei, obwohl eine Übersetzerin an der Anhörung teilnahm. Er fügt hinzu, „an guten Tagen wurde ich gefragt, aus welchem Teil Frankreichs ich komme“. Koller: „Dann Ihre Geschichte, was sagten Sie in der Anhörung?“ Albrecht: „Das tue ich nur ungerne“, er habe das so erzählt wie in den Akten, nur Adresse die aufgenommen worden sei, existiere gar nicht. Das Gespräch sei so gelaufen, wie es in den Akten stehe. Koller: „Wir haben kein schriftliches Verfahren.“ Albrecht: „Es wäre mir angenehmer, wenn ich es nicht wiederholen müsste.“ Koller zitiert aus der Anklageschrift, das Albrecht angegeben habe, er sei Syrer und Christ, dass die Familie seit 1920 französischer Abstammung sei. Dass er den Beruf des Landwirts erlernt habe und keinen Wehrdienst geleistet habe. Dass der Bauernhof durch Granaten zerstört und sein Vater erschossen worden sei. Dass er wegen seines christlichen Glaubens durch den IS verfolgt worden sei, aber nicht von der Regierung. Albrecht: „Das letzte habe ich nicht selber gesagt, das hat die Übersetzerin selbst hinzu gesagt.“ Koller fragt, wie er sich auf die Anhörung vorbereitet habe. Albrecht antwortet, maßgeblich durch Recherchen im Internet und er habe sich Landkarten angesehen. Soweit er sich erinnere, habe es keine kritischen Nachfragen während der Anhörung gegeben, so Albrecht auf Frage.

Koller fragt, ob er die ihm zugestellten Bescheide unproblematisch in Empfang habe nehmen können. Dies bestätigt Albrecht, „ich hab ab und zu von den Flüchtlingskollegen Nachricht erhalten, ich meine per SMS“. Er sei im Januar 2017 dann noch einmal nach Erding in eine neue Unterkunft verlegt worden. Koller führt weiter aus, dann sei Albrecht im Februar 2017 bei der Ausländerbehörde des Landratsamts Erding gewesen. Albrecht: „Ich meine, das es zu dem Zeitpunkt Beschattung gab, ich hab in den Akten davon gelesen. Ich weiß nicht mehr, warum ich genau da war.“ Koller: „Gut. Wie sollte das denn weitergehen, wie lang wollten Sie das noch machen?“ Albrecht sagt, eine Option wäre gewesen, anzugeben, dass er eine eigene Wohnung in München habe und als Übersetzer arbeite, damit diese Personalie nicht mehr in Akten geführt werde. „Es gab auch noch andere Möglichkeiten, aber soweit ist es letztlich gar nicht mehr gekommen.“ Koller: „Sie haben ja diese Aufnahme.“ Albrecht: „Das sind jetzt so die Fragen, wo ich sagen würde, die wollte ich nicht beantworten und mehr kann ich auch gar nicht mehr dazu sagen.“ Koller: „Sie hatten gesagt, dass Sie zu dem anderen Punkt durchaus noch was sagen wollen. Das betraf zum einen den Besitz der Munition im Keller.“ Albrecht bespricht sie mit RA Schmitt-Fricke. Dann sagt er, dazu werde es vorerst keine weiteren Angaben geben.

Weitere Rückfragen zur Doppelidentität

Koller sagt, dann könne Albrecht jetzt seine Erklärung zu Ende vortragen. Albrecht: „Jawoll! Ich, ähm, war bei dem Zitat aus dem Regierungsprogramm der CDU aus besagtem Jahr, ich fahre fort…“ Albrecht verliest ein weiteres Zitat zum Thema Integration und sagt, diese Zitate sollen zeigen, dass „der Regierungschefin bewusst gewesen sein muss, welchen Schaden ihr autokratisches Handeln“ anrichte. Sie sei dadurch eidbrüchig geworden, sie habe keinen Schaden von deutschem Volk abgewandt, sie habe nicht Gerechtigkeit gegen jedermann geübt, sich nicht zum Wohle des deutschen Volkes verhalten, weil sie nicht das Grundgesetz und die Gesetze gewahrte. Sie habe im Bewusstsein gehandelt, dass das Volk, ihr Souverän, diese Entscheidung nicht mittragen würde, das Parlament auch nicht, sie habe diese Entscheidung völlig undemokratisch getroffen, „gegen die Mehrheit der Deutschen“. Albrecht sagt, er wolle klar stellen, dass sich seine Kritik nicht gegen die Leute richte, die „Opfer imperialistischer Machtbestrebungen“ würden. „Ich habe ihr Leid nachempfunden, es sind meine Brüder und Schwestern und nicht weniger ehrbar als meine eigenen Landsleute“. Albrecht sagt, er stehe nach wie vor hinter dem Wahlspruch der Offiziersschule des Heeres und der Bundeswehr, „Wir dienen Deutschland“. Das gelte auch für den „Dienst für das friedliche Zusammenleben der Völker, so wie das Grundgesetz es von uns fordert. Ende.“

Richterin Adlhoch führt die Befragung weiter. Sie sagt, es habe noch einen zweiten Termin im Februar in Erding gegeben, beim Jobcenter. Albrecht sagt, erinnerlich sei ihm, dass er Jobangebote bekommen habe, Lagerarbeiter wäre eins gewesen und er habe darauf nicht antworten können, da habe es Nachfragen gegeben, ob er Bewerbungshilfen oder Deutschkurse brauche. Adlhoch fragt, ob er Leistungen beantragt habe. Albrecht bestätigt das. Eine Sache habe er im Zusammenhang mit den Jobcenter noch mit der Krankenkasse regeln müssen. Adlhoch sagt, nach Anklage sei Albrecht 14. Februar 2017 im Jobcenter gewesen und habe dort einen Antrag auf Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gestellt. Albrecht: „Das will ich nicht bestreiten, wenn es da so steht.“ Auf Frage, ob er sich daran erinnern könne, sagt er, er habe die Formulare ausgefüllt, die er auszufüllen hatte, er habe nichts zusätzliches beantragt. Er erinnere sich daran nicht mehr. Auf weitere Fragen nach dem Geld sagt er, das Arbeitslosengeld sei auf das Sparkassen-Konto gegangen. Das habe er auf das Konto bei der Spardabank übertragen. Er habe das bar abgehoben und bar eingezahlt. Von der Kommunalpasskarte habe er „irgendwas gekauft, was nicht ganz sinnlos ist, damit ich ein Leben darstellen kann“, Güter des täglichen Bedarfs, Sportschuhe und einer Reisetasche, „in so einem Konsumdorf“. Er habe auch in einem kleinen orientalischen Laden in Erding eingekauft, er habe auch Shishatabak für seinen Mitbewohner gekauft, „oder auch mal Kichererbsen, damit man Abends miteinander essen konnte am Wohnzimmertisch“. Am Anfang habe es Barauszahlungen gegeben.

Adlhoch fragt erneut nach der Fortbewegung zwischen den Unterkünften und insbesondere, wie er nach seiner Fahrt nach Gießen am Anfang das Auto abgeholt habe. Albrecht sagt, er könne das nicht ganz rekonstruieren, aber er habe das Auto selbst abgeholt und niemand anderes dazu bewegt.

Sein Auto habe er üblicherweise dort gehabt, wo er stationiert sei. Er sei alles mit dem eigenen PKW gefahren, auch zur Unterkunft. Albrecht antwortet auf eine Frage, er sei etwa einmal im Monat in der Unterkunft gewesen. Er habe ein „Flüchtlingshandy“ gehabt und habe in Kontakt mit den anderen Mitbewohnern gestanden, „da wurde ich mal mehr mal weniger informiert, wenn ein Brief für mich kam“. Adlhoch fragt nach diesem Handy und Albrecht bestätigt, dass dies ein Handy der Marke „WIKO“ gewesen sein müsste, dass er extra angeschafft habe. Es habe einen Prepaid-Vertrag gehabt, „da gab‘s noch Läden, da konnte man ein Komplettset ohne Personalabfrage kaufen“. Das Handy sei immer im Rucksack gewesen. Koller: „Der GBA hat vielleicht auch Fragen“. RA Schmitt-Fricke sagt, diese würde nicht beantwortet. Auch zur Person würden keine Fragen beantwortet, so der Anwalt auf Frage.

Aussage des Verfahrensführers vom BKA

Es folgt die Aussage des Zeugen KHK Andreas Wa.vom BKA. Er war einer der beiden Verfahrensführer für die Ermittlungen gegen Franco Albrecht. Der Vorsitzende Richter fordert den Zeugen auf, den Gang des Ermittlungsverfahrens zu beschreiben. Wa. führt aus, erstmals hätte nicht das BKA, sondern die Kollegen in Österreich von Albrecht „Kenntnis bekommen“, mit Auffinden einer geladenen Schusswaffe am 24. Februar 2017. Zwei Putzkräfte hätten diese im Schacht einer Behindertentoilette im Transitbereich gefunden. Das Versteck sei alarmgesichert worden und dann sei Albrecht beim Versuch, die Waffe rauszuholen, festgenommen worden. Es sei aus München mit einem Lufthansaflug angereist. Albrecht sei nach seiner Festnahme zu den Hintergründen befragt worden, und er habe angegeben, er sei vom 20.-22. Januar in Wien gewesen, beim „Ball der Offiziere“ des österreichischen Bundesheers, der sei am 20. gewesen. Albrecht habe angeben, am 21. habe er bei einem Kneipenbesuch beim Austreten in den Büschen eine Waffe gefunden, deren Ladezustand überprüft und eingesteckt. Er habe erst am nächsten Tag, dem 22. Januar, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen, festgestellt, dass er die Waffe noch in der Tasche hatte. „Dort sind die Sicherheitskontrollen erst an den einzelnen Flugsteigen.“ Albrecht habe ausgesagt, er habe für sich keine andere Wahl gesehen, als die Waffe zu verstecken, sei nach Zürich zurückgeflogen und sei dann nach Straßburg gefahren. Er habe sich Gedanken gemacht und habe Angst gehabt, dass jemand an die Waffe kommt und habe sie den österreichischen Behörden übergeben wollen. Koller fragt, wie das BKA davon erfahren habe. Wa. antwortet, bei dieser Maßnahme seien in Österreich eine ED-Behandlung durchgeführt und Gegenstände fotografiert worden. Albrecht habe sein Smartphone mit PIN raus gegeben. Beim Fingerabdruckabgleich sei festgestellt worden, dass auf diese Fingerabdrücke ein Flüchtling „Benjamin David“ registriert gewesen sei. Es habe dann einen Informationsaustausch zwischen Österreich und Deutschland gegeben. „Wir selbst sind seit dem 1. März 2017 mit dem Vorgang befasst.“ Sie hätten in einem ersten Schritt die Unterlagen aus Österreich beigezogen. „Wir haben dann zur Person des Albrecht Ermittlungen angestellt.“ Dabei hätten sie festgestellt, dass er Angehöriger der Bundeswehr ist, dass er in Illkirch stationiert war bei der deutsch-französichen Brigade. „Wir haben uns angeschaut, was hat er für Telekommunikationsmittel und E-Mail, um verdeckte Maßnahmen durchführen zu können“.

Wa.geht nun einige Asservate durch. Auf einem USB-Stick seien eine Vielzahl von Dokumenten mit Bundeswehr-Bezug aus der Ausbildung gefunden worden, zu Übungsleiterlehrgängen, Dokumente die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft waren „und nicht hätten auf dem Stick sein dürfen“. Auf dem Stick sei auch das „Mujahideen Explosive Handbook“ gewesen, was sich mit der Herstellung von Sprengmitteln befasse. Wa.: „Es wäre möglich, damit Sprengsätze zu erstellen.“ Außerdem sei darauf auch ein PDF von „Der totale Widerstand“ des Major von Dach, einem Schweizer Militärangehörigen, gewesen. Dieser habe das Buch verfasst, um Sabotageakte zu ermöglichen im Falle einer Besetzung der Schweiz, z.B. gehe es um das Umlegen von Strommasten. Es hätten sich auch zwei Spielfilme und Videoclips „zur Flüchtlingsthematik“ auf dem Stick befunden, die ein düsteres Bild gezeichnet hätten, „im Sinne unkontrollierte Zuwanderung führt zur Zerstörung des deutschen Volkes“.

Schießtrainings und rassistische Chatnachrichten

Auf dem Handy habe man begonnen, sich die Kommunikation anzuschauen, es habe zehntausende Chatnachrichten aus Whatsapp, Telegram und Viper gegeben. Wa.: „Wir begannen mit der Chatgruppe ‚Ball der Offiziere‘, angelegt von Maurice Re. ein Reservist der Bundeswehr, wohnhaft in Wien“. Darin seien Franco Albrecht, Maximilian Ti und Benedikt Pe. gewesen. Alle drei seien bei der deutsch-französischen Brigade in Straßburg stationiert gewesen. Zu der Einladung zum Ball der Offiziere hätten alle bis auf Pe. zugesagt, es sei um die Absprache wegen der Unterkunft gegangen, es habe Fotos von Franco Albrecht und Sophia Ti. auf dem Ball gegeben. Koller: „Wer ist Sophia Ti.?“ Wa. antwortet, das sei die Lebensgefährtin des Angeklagten. Wa. fährt fort, es habe am Abreisetag aus Wien Kommunikation mit Maurice Re. gegeben: „Da wird in der Whatsapp-Chatgruppe ein Foto von Albrecht gepostet, das zeigt den Putzschacht und ein Video vom Terminal davor. So dass man‘s finden kann. Und Re. hat es mit einem Smiley kommentiert. Wir haben festgestellt, dass es auch Telefonanrufe gab, vor dem Versenden der Bilder von Albrecht an Re. und als die Bilder verschickt wurden, nochmal ein Anruf, der einging von Re.“

Wa.führt weiter aus, dass sie sich primär Chatnachrichten zu Terminen angeschaut hätten, „ausgehend von den Terminen der Flüchtlinsgpersonalie“. Dabei sei ihnen die Kommunikation mit Matthias Fl., einem Jugendfreund, aufgefallen. Am Datum der Anhörung beim BAMF, da habe Albrecht dem Fl. abends geschrieben, ‚ist alles gut gegangen‘. Fl. habe geantwortet: ‚sprichst super französisch. Eine Anhörung auf Messers Schneide‘ [phon.]. Wa.: „Wenn man in Betracht zieht, dass die Anhörung in französischer Sprache geführt wurde, kann man die Äußerung in Relation setzen zum Termin.“ Fl. und Albrecht hätten sich auch über Waffen unterhalten, konkret Sportbögen. Es habe außerdem eine verklausulierte Kommunikation über manuelle Waffe gegeben, man habe stattdessen über Fahrradfahren gesprochen, beispielsweise über ein 1,2 Kilo Carbonfahrrad. Wa.: „Desweiteren haben wir bei dieser Kommunikation festgestellt, dass es immer wieder ums Thema Flüchtlinge ging und Fl. eine deutliche, krasse Wortwahl gewählt hat,“ ‚da würd ich mal gern Atombombe reinwerfen‘, ‚ Dreck‘, ‚meine deutschen Gene sind zu krass für diesen Abschaum‘. Albrecht habe dazu gesagt, ‚Ruhig Brauner, nicht auf WhatsApp und Telegram, heb dir das für später auf‘.

Wa. sagt, der 3. Februar sei aufgefallen, der Tag der versuchten Abholung. Es gehe um eine Kommunikation mit Maurice Re. Albrecht habe gewusst, dass Re. an einer Übung teilnehmen wird und habe sich erkundigt, wie er in den kommenden Tagen und mit welchen Verkehrsmitteln zu der Übung komme und habe ergänzt, dass er in der Stadt sei und dass er überlege zu fliegen. Es gebe gibt Kommunikation aus dem Januar, da bitte Albrecht den ebenfalls in Straßburg stationierten Maximilian Ti. darum, ihn bei der Bundeswehr zu entschuldigen mit der Vorgabe, er hätte einen Panne. Dazu gebe es die Rückmeldung, von den Vorgesetzten sage niemand was. Koller: „Der Bruder der Frau Ti.?“ Wa.: „Genau.“

Wa. geht auf die Kommunikation mit Josef-Georg Re. ein, ebenfalls ein Soldat: „Da gibt‘s einmal Kommunikation, wo man einen Schießtermin vereinbart“. Re. habe einen Jagdschein und Jagdwaffen „und durfte mit dem Angeklagten auf einen Schießstand gehen“ in Waldbrunn im April 2016 im Westerwald. Wa.: „Was uns bei den beiden auch noch aufgefallen ist, war im Juli 2017, das besprochen wurde, verklausuliert: ‚Die Große, die Kleine und die ganz Kleine hat mächtig Hunger. Die Große ist erstmals dabei, mit mir zu reden.‘ Und Re.: ‚Ich bring ihr was Leckeres mit.‘ Bei uns der kam der Verdacht auf, dass es da um Waffen geht.“ Wa. fügt hinzu, dass es mit dem Jugendfreund Christoph Ka. auch eine eine Kommunikation gegeben habe, aus der hervorgehe, dass Ka. auch von der Registrierung als Flüchtling auch Kenntnis gehabt habe. Außerdem habe es Gruppen mit Bundeswehrbezug gegeben.

Mitglied im Prepper-Netzwerk um Andre S. aka „Hannibal“

Der Polizist Wa.kommt zu der Telegram-Kommunikation „Gruppe Süd“: „Dort war Albrecht auch. Man sollte die Meldungen empfangen aber nicht aktiv kommunizieren, mit Ausnahme von Treff-Vereinbarungen. Später hat er mitgeteilt, auch teilgenommen zu haben.“ In der Gruppe habe es Lagemeldungen über Flüchtlingströme“, gegeben, das habe einen militärischen Eindruck gemacht. Es sei über „Pickup Points“ und „Safehouses“ gesprochen worden und über das von Schießen aus einem Helikopter. Albrecht habe in der Chatgruppe auch eine Person aus Bayern empfohlen, er solle in die Gruppe kommen. Das sei der Herr He. aus Vohenstrauß gewesen, der betreibe mit dem Le. ein Waffengeschäft. Mit dem gebe es auch Kommunikation auf Albrechts Handy über Waffenteile bei der Firma CDS Ehrenreich. „Und es gibt Kommunikation zu einem gemeinsamen Schießtermin im Juli 2017.“

Wa.: „Auf dem Handy ist uns einen Vielzahl von Bildern und viele Sprachmemos aufgefallen.“ Es handele sich um 129 Sprachmemos, die zum Teil beim Autofahren aufgenommen worden seien, „zum Teil mit Gesang, zum Teil wie ein Vortrag an ein imaginäres Publikum. Zum Teil mit Musik unterlegt. Einmal ein Zwiegespräch, wo Albrecht beide Rollen spricht.“ Wa. führt dann aus, dass Ermittlungen dann dazu geführt hätten, dass Fl. auch als Beschuldigter eingetragen wurde im Ermittlungsverfahren. Dann habe es verdeckte Überwachungsmaßnahmen, zum Teil über Auslandskopfüberwachung gegeben, weil sonst die Gespräche aus Frankreich nicht aufgezeichnet worden wären. Es habe auch Observations-Maßnahmen gegeben.

Wa.benennt als weiteren Punkt der Ermittlungen die Auswertung der Asylverfahrensakte von dem registrierten Flüchtling. Der Treffer habe auf den Namen „Benjamin David“ gelautet, aber eigentlich sei der Name mit Benjamin als Nachnamen geführt worden. Wa. führt aus, dass „David Benjamin“ am 5. Januar 2016 in Zirndorf einen Asylantrag gestellt habe, er sei dem Landkreis Erding zugewiesen worden, er sei in die Unterkunft Baustarring in Kirchberg gekommen. Dort habe er nochmal ein Asylgesuch gestellt, es habe dann eine Anhörung in Zirndorf gegeben, die von deutschsprachigen Befragern mit einer Dolmetscherin für Französisch geführt worden sei. „Es gab am 16.12. den Anerkennungsbescheid“ und Rechtskraft sei Anfang Januar 2017 eingetreten. Wa.: „‚David Benjamin‘ hatte Anspruch auf Leistung“, zunächst nach AsylbLG, dreieinhalbtausend Euro seien da zusammengekommen. Das sei zunächst bar ausgezahlt worden, dann per Kommunalpasskarte, mit dem Schutzstatus habe er Anspruch auf einen Betrag gehabt, ungefähr vergleichbar mit Hartz 4, 400 Euro im Monat. Wa.: „Die wurden auf das Konto bei der Sparkasse Erding überwiesen. Es gab Abhebungen, die am gleichen Tag eingezahlt wurden auf ein zweites Konto aber nicht immer in vollem Umfang. Am 3. Februar, dem Tag der Reise nach Wien, da sei eine Fiktionsbescheinigung beantragt worden. Es habe auch eine Befragung beim Jobcenter gegeben. Beim Verlassen des Landratsamt sei Albrecht observiert worden. Wa. sagt, zur Namensgebung habe man keine gesicherten Erkenntnisse, es gäbe einen Mitschüler aus der Schulzeit, der so heiße.

Durchsuchungen an 16 Orten

Wa.: „Mit all den Erkenntnissen sind wir Ende April in die offene Phase gegangen und haben Durchsuchungen in Deutschland, Österreich und und Frankreich durchgeführt.“ Zu Albrecht in Offenbach, beim elterlichen Wohnsitz, sie hätten auch in Hammelburg durchsucht, wo Albrecht sich zum Zeitpunkt der Maßnahmen aufgehalten habe. Objekt vier sei die Flüchtlingsunterkunft in Erding selbst gewesen. Sie hätten auch in Albrechts Wohnung in Frankreich und das Dienstbüro in der Kaserne durchsucht. Matthias Fl. sei auch als Beschuldigter durchsucht worden, „Elternhaus und Kinderzimmer in Offenbach“. Außerdem das von ihm bewohnte Zimmer im Studentenwohnheim Friedberg. Für Albrecht habe es einen Haftbefehl gegeben, für Fl. sei er aufgrund der Ergebnisse der Durchsuchung ausgestellt worden. Sie hätten außerdem den Wohnsitz von Josef Georg Re. durchsucht und auch in seiner Kaserne Schwarzenborn. Sie hätten bei Maximilian Ti. in Hammelburg in der Kaserne, dessen Wohnsitz in Seeligenstadt durchsucht, die von ihm benutzte Wohnung in Straßburg und sein Büro. Bei Maurice Re. sei in Frankfurt (Main) und in der von ihm benutzten Wohnung in Wien durchsucht worden. In Berlin sei Sophia Ti. durchsucht worden.

Der GBA habe die Ermittlungen übernommen und das Verfahren sei auf Maximilian Ti., Josef-Georg Re. und Maurice Re. als Beschuldigte ausgeweitet worden. Es seien Notizzettel, Notizbücher, ein Tagebuch, viele EDV-Asservate, Festplatten, Laptops, bei Albrecht in Hammelburg allein acht Mobiltelefone plus ein weiteres in Offenbach, eine Vielzahl von SIM-Karten aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien gefunden worden. Zum Teil seien diese auf die Personalien des Angeklagten angemeldet gewesen. Bei der Durchsuchung des Studentenwohnheims seien vier Behältnisse mit Militärmunition und -gegenständen gefunden worden. Diese seien der Bundeswehr zuzuordnen. Im Fahrzeug von Albrecht, sei ein Rucksack gefunden worden, darin alles, was Bezug zu „David Benjamin“ gehabt habe: Geldbörse mit Kommunalpasskarte, die Brille der ED-Behandlung, die Jacke, ein Handy was er benutzt habe als „David Benjamin“. Bei Fl. sei zusätzlich ein Sportbogen sichergestellt worden. Des weiteren sei bei Fl. das Buch „Mein Kampf“ fest- aber nicht sichergestellt worden. Wa.: „Da sagte Fl., dass er es für Albrecht verwahren sollte.“ Bei Josef-Georg Re. als Jäger seien Jagdwaffen und Munition gefunden worden, darüber hinaus Sprengsimulatoren, „die er bei der Bundeswehr mitgenommen hat“. Am 2. Mai habe der GBA das Verfahren übernommen.

Wa. geht auf die Waffen ein, die im Verfahren eine Rolle spielen. Die Waffe, die in Wien gefunden wurde, sei ein Französisches Modell des Herstellers M.A.P.F. gewesen, es sei zunächst fälschlich als Modell 17 aus Wehrmachtszeiten bezeichnet worden. Das sei korrigiert, es sei das neuere Modell RR, Kaliber 7,65 Browning. Dieses sei mit sechs Schuss im Magazin und einem Schuss im Lauf geladen gewesen, davon sechs Schuss aus deutscher, einer aus norwegischer Herstellung. Die Waffe sei in den 1950er Jahren von Frankreich nach Belgien verkauft worden. Es gebe keine Unterlagen mehr, daher könne man nicht sicher sagen, welchen Weg die Waffe genommen habe, „es gibt keine bekannte Tat, die mit der Waffe begangen wurde“ und keine daktyloskopischen Spuren. Es gäbe aber molekulargenetische Anhaftungen an drei Stellen außen und innen. Sie hätten nachgeforscht, ob dies Urinspuren sein könnten, das sei aber unwahrscheinlich, weil Urin wenig Zellen enthalte. Die Ergebnisse seien deutlich markanter ausgefallen.

Bei Matthias Fl. seien in den vier Behältnissen Patronen gefunden worden, die dem Waffengesetz unterlägen, außerdem Munition, die dem Kriegswaffengesetz unterläge, sowie Sprengstoff, „erkennbar militärisch“. Die Bundeswehr habe Ermittlungen durchgeführt, die Munition sei zum Großteil in Hammelburg und Illkirch vorrätig gewesen. Es habe auch Überschneidungen zwischen vorhandener Munition und Aufenthalt des Angeklagten am Dienstort gegeben. Wa.: „Letzten Endes kann die Bundeswehr aber nicht sagen, bei welchem konkreten Training die Munition weggekommen ist.“ Fl. habe ausgesagt, dass er die Munition am 13. April 2017 abends von Albrecht erhalten habe. Wa.: „Das Ganze hat er als Freundschaftsdienst angesehen. Albrecht hat mitgeteilt, er habe eben Probleme wegen dem Vorfall in Wien.“ Wa. sagt, Albrecht habe es zuvor auch bei Christoph Ka. probiert, da habe es ein Treffen zu späten Abendstunden gegeben. Ka. habe verneint und Albrecht habe die Munition in den Heizungskeller des Offenbacher Rudervereins gestellt, Ka. habe sie in den Spind genommen und Albrecht aufgefordert, sie wieder abzuholen. Sie sei dann wieder an den Herrn Fl. gegangen. Fl. und Albrecht hätten auf der Munition DNA-Spuren hinterlassen. Die Bundeswehr habe noch ergänzend mitgeteilt, dass Albrecht als zweiter stellvertretender Munitionswart eingeteilt gewesen sei.

Wa. sagt, ein weiteres Asservat sei das Handy, das in Wien sichergestellt worden sei. Das hätten sie in Hammelburg sichergestellt, da Albrecht es bereits in Wien abgeholt habe. Darauf sei der Chat mit Josef-Georg Re. mit der „Großen, der Kleinen und der ganz Kleinen“. Re. habe beim MAD zugegeben, dass es da um Waffen gegangen sei. „Die Große“ sei ein G3, „die Kleine“ eine Pistole und das dritte sei eine Gartenwaffe. Es gäbe den Chat mit dem Waffenhändler He., wo Albrecht verwiesen wird auf die Firma eherenrech. In der Wohnung in Offenbach seien handschriftliche Notizen und Notizzettel gefunden worden. Darauf gebe es eine Reiseroutenliste, „man kann es schwer bezeichnen“. „Suzi klein → Offenbach → Schrotflinte Zug Berlin → Motorrad Berlin → Motorad Straßburg → Auto Bayreuth → Erding“. Es habe Aufzeichnungen zu Flobert-Waffen, Gartenflinten mit Schrot, gegeben. Im Kalender, der in der Wohnung in Straßburg gefunden worden sei, habe gestanden: „Asylant Granate werfen lassen filmen“.

Wa. sagt, es gäbe Zeugenaussagen: „He. hätten wir eh vernommen, er hat aber selbst die Bundespolizei besucht und angegeben, dass Albrecht in seinem Waffengeschäft gewesen sei, um eine Montageschiene für ein Zielfernrohr für ein Gewehr G3 zu kaufen.“ Und dass Albrecht angegeben habe, dass er über einen Pistole 7,65mm allerdings des Herstellers FN, verfüge und eine Landmann-Preetz hatte. „Er vermochte sich dran zu erinnern, dass Albrecht nicht auf der Rechnung auftauchen wollte und bar bezahlt hat.“ He. habe ausgesagt, dass es einen weiteren Besuch gegeben habe und 26. Juli ein gemeinsames Schießen im Schützenhaus Vohenstrauß. Albrecht sei mit dem Gewehr angereist und habe laut He. mit einem G3 und einer Pistole 7,65mm Browning geschossen, es sei ein älteres Modell gewesen, die Munition habe er selbst mitgebracht. Der Geschäftspartner von He. habe dies bestätigt.

Matthias Fl. habe in seiner Zeugenaussage angegeben, dass er bei Albrecht im Vorfeld Waffen gesehen habe, einmal bei einem Treffen in Offenbach eine Waffe und in Straßburg eine Waffe unter dem Bett. „Er konnte sie nicht richtig beschreiben, hielt sie aber für eine Militärwaffe. Auf Kollers Frage bestätigt der Zeuge, dass diese nie gefunden worden seien. Wa.: „Wir haben den Ruderverein durchsucht, bei Kontaktpersonen, wir haben bei Mitgliedern der ‚Gruppe Süd‘ durchsucht, weil wir die Hypothese hatten, dass er sich des Zusammenschlusses bedient habe, um die Waffen zu verstecken.“ Auch aus diesem Kreise gebe Aussagen zu Waffen, der Herr Le. habe ausgesagt, dass sich Albrecht bei ihm erkundigt habe, wie er an Waffen komme. Des Weiteren habe er bei einem Treffen in Albstadt den Polizeibeamten Ki. aus Stuttgart angesprochen, der habe über den Weg über Schützenverein und Jagdwaffen gesprochen und über Alternativwaffen ohne Berechtigung, konkret Sportbögen. „Das passt zu den Notizen aus Wien, da ist die Erreichbarkeit von Ki. zusammen mit Notizen zu Sportbögen aufgeschrieben.“

Das wird eine sehr lange Hauptverhandlung werden“

Der Vorsitzende Richter bedankt sich und sagt, er wolle für die Anwesenden erklären, dass man den Zeugen geladen habe, weil sie nicht gewusst hätten, wie weit Albrecht aussagen würde: „Es wurde zu Waffen nichts gesagt, deswegen werden wir in eine große Beweiserhebung einsteigen, die Zeugen vernehmen. Was mich heute noch interessieren würde, wäre die Person von Albrecht. Wir dachten, dass er sich dazu einlässt.“ Der Zeuge sagt, dazu könne er grob sagen, Albrecht sei das Kind einer Deutschen und eines Italieners. Er habe einen Bruder, Stefano. Nach der Schule sei Franco Albrecht zur Bundeswehr gegangen, sei Berufssoldat geworden. Seit Februar 2016 sei er in Iillkirch stationiert. Er habe eine Offiziersausbildung und habe in Frankreich auch die Militärakademie in Saint-Cyr durchlaufen. Er habe Kontakte aus seiner Jugend u.a. zum Offenbacher Ruderverein. Laut Aussage der Bundeswehr habe er eine erfolgreiche Bundeswehrkarriere bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung gehabt. „Wir haben festgestellt, dass es eine Partnerin gibt, die Sophia Ti.“ Auf Frage nach der Masterarbeit sagt er Zeuge, dies sei eine Arbeit im Rahmen der französischen Offiziersausbildung mit dem Titel „Politischer Wandel und Subversion“. „Die Arbeit wurde als nicht bestanden bewertet und musste zu anderem Thema wiederholt werden.“ Da gebe es ein Gutachten der Bundeswehr von Prof. Dr. Echterkamp. „Inhaltlich ist erkennbar bzw. sind verschwörungstheoretische Ansätze erkennbar, die jüdische Weltverschwörung und die Gefahr, dass Völker zerstört werden durch massenhafte Einwanderung.“

Nach einer Pause sagt Koller: „Die Einlassung ist weniger umfassend, als wir es uns vorgestellt haben. Deswegen habe wir heute keine Fragen an Sie. Das wird eine sehr lange Hauptverhandlung jetzt werden, das kann man schon sagen.“

RA Schmitt-Fricke fragt den Zeugen, wann die letzte Ermittlungshandlung gewesen sei. Dieser sagt, die Anklage sei im Dezember 2017 fertig gewesen, 2018 habe es noch Nachermittlungen gegeben. Koller: „Wir haben Ermittlungen in Auftrag gegeben betreffend die Garage in Berlin.“ Wa.: „Und der BGH auch.“ Koller sagt, Ermittlungen dürften nur mit Genehmigung des Gerichts angestellt werden und sie hätten keine Erlaubnis erteilt. RA Schmitt-Fricke sagt, man habe Hinweise auf weitere Ermittlungen. Albrecht nennt die u.a. weitere Vernehmung von Josef-Georg Re. sowie weitere Vernehmungen, die ihnen bekannt seien. RA Hock fragt nach der Aussagegenehmigung des Zeugen und wer dem Zeugen Aufträge erteile. Wa. antwortet: „Naja, die Staatsanwaltschaft“ und nennt auf Nachfrage die Namen. Danach endet der Verhandlungstag um 12:51 Uhr.

Share.

About Author

Comments are closed.