38. Prozesstag, 15. Dezember 2020

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An diesem Prozesstag wurde ein umfassender Beweisantrag des Nebenklagevertreters der Familie Lübcke, Dr. Matt, gestellt. Auch Alexander Hoffmann, Nebenklagevertreter von Ahmed I., stellte einen Beweisantrag. Die einzige Zeugin an diesem Tag war die Fraktionsassistentin aus dem Kasseler Büro von „Bündnis 90/Die Grünen“.

Die Nebenklage Lübcke gab eine Erklärung ab, dass die Angaben von Stephan Ernst glaubhaft seien. Ernst hatte angegeben, dass Hartmann mit ihm gemeinsam zu Walter Lübcke gegangen sei und Lübcke Hartmann angeschaut habe, als Ernst den tödlichen Schuss auf ihn abgab. Aus diesem Grund stellte RA Matt für die Nebenklage Lübcke einen umfassenden Beweisantrag, in dem er die Untersuchung des Standortes des Schützen als aufklärungswürdig beschreibt. Hier sollte mit dem Sachverständigen vom hessischen LKA, der bereits am 18. Prozesstag im September zur Position des Schützen befragt wurde, herausgearbeitet werden, ob Walter Lübcke geradeaus geschaut hatte, als Ernst abdrückte. Der Sachverständige sei nicht zur Untersuchung von Schmauchspuren befragt worden, aus der auf den Standort des Schützen geschlussfolgert werden könne. An dieser Stelle bemängelte Matt noch einmal die Haftentlassung Hartmanns. In seiner Argumentation folgerte Matt, dass das erste Geständnis von Ernst nicht stimmen könne, da er beispielsweise auch behauptete, er hätte Walter Lübcke nicht berührt.

In einem weiteren Antrag forderte der Anwalt des Nebenklägers Ahmed I., Alexander Hoffmann, eine datenforensische Analyse des bei Ernst aufgefundenen USB-Sticks. Dieser Stick enthalte eine Reihe von verschlüsselten und gelöschten Dateien. Als Kaufbelege enthalte er aber lediglich Belege für den Kauf eines Fahrrads und eines Messers, sonst keine weiteren Kaufquittungen, auch nicht von teuren Geräten mit Garantie (zum Beispiel der Waschmaschine). Hoffmann schlussfolgerte, dass diese Quittungen eine „Alibifunktion“ hätten, für den Fall einer Hausdurchsuchung bei Ernst. Verstärkend käme hinzu, dass Ernst diesen Stick in seinem Rucksack mit sich führte.

Als einzige Zeugin war an diesem Prozesstag die Fraktionsassistentin des Kasseler Büros von Bündnis 90/Die Grünen geladen. Diese sollte zur Angabe von Ernst, er habe am 6. Januar 2016 im Kasseler Ortsteil Forstfeld Wahlplakate beschädigt, aussagen. Die Zeugin gab an, dass zu diesem Zeitpunkt für die Fraktion noch gar nicht plakatiert wurde und dass, darüber hinaus, es ihrer Information nach nicht zu Beschädigungen von Wahlplakaten gekommen sei.

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