Bei der Sitzung vom 19.12.2016 waren drei Personen aus dem Innen- und dem Justizministerium geladen. Die Sitzung befasste sich mit der Frage, wie der hessische Innenminister und der Verfassungsschutz zu der Entscheidung gelangten, die V-Leute von Andreas Temme nicht durch die Polizei verhören zu lassen.
Zunächst wurde der Zeuge Heinrich S. angehört, ein ehemaliger Ministerialbeamter aus Hessen. Der Zeuge war damals Fachabteilungsleiter im Innenministerium für den Verfassungsschutz zuständig. Der Beamte sagte zunächst, er habe sich damals 14 Arbeitstage lang mit der Sache befasst, für die Befragung vor dem Ausschuss habe er aber keinen Zugang mehr zu den Akten bekommen, weil er mittlerweile in Pension sei. Insgesamt wollte sich der Beamte an wenig erinnern. Weder konnte er Abläufe rekonstruieren, noch Aussagen den richtigen Personen zuordnen. Er sagte aber auch, dass es zu seiner Arbeitsweise gehört habe, erledigte Vorgänge und konkrete Angelegenheiten schnell wieder zu vergessen, wenn sie abgearbeitet wurden.
Als nächstes wurde der Beamte H. vernommen, der mittlerweile ebenfalls in Pension ist. Er war damals Leiter der Rechtsabteilung im Innenministerium und ebenfalls für den Verfassungsschutz zuständig. Er gab an, ihm sei damals nur bekannt gewesen, dass Temme Quellen im islamistischen Bereich geführt habe. Von einer rechten Quelle hatte er keine Kenntnisse. Möglicherweise hätte die Entscheidung zur Vernehmung anders ausfallen können, wenn dieses Wissen vorhanden gewesen wäre. Der Zeuge wurde ebenfalls gefragt, warum damals nicht schnellstmöglich das parlamentarische Kontrollgremium über den Vorgang informiert wurde. Der Zeuge meinte daraufhin, die Informationslage wäre noch zu spärlich gewesen, er könne sich aber insgesamt nicht erinnern, wie man zu der Entscheidung kam.
Als letzter Zeuge wurde Karl G. vernommen, der zum damaligen Zeitpunkt im Justizministerium arbeitete. Auch er sagte er habe nur wenige Erinnerungen an den Vorgang, sodass seine Befragung ebenfalls wenig ergiebig war.