Bericht zur 25. öffentlichen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses im hess. Landtag (01.07.2016)

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Am 01.07.2016 waren 3 Polizisten im hessischen Landtag geladen. Jörg T. war an der Ermittlungen nach dem Mord an Halit Yozgat beteiligt. Gerhard M. Und Ralf C. waren bzw. sind Mitarbeiter des polizeilichen Staatsschutzes. Bei den ersten beiden Zeugen standen die Ermittlungen und der Kontakt zu Andreas Temme. Der dritte Zeuge wurde zu den Ermittlungen in der Neonaziszene nach 2011 befragt.

Zu beginn der Sitzung sagte Jörg T., Kriminalbeamter aus Kassel, aus. T. war 2006 als einer von 60 Beamten bis Ende Juli 2006 in die Ermittlungen nach dem Mord an Halit Yozgat involviert. Die Ermittlungen fokusierten sich vor allem auf den am Tatort anwesenden Verfassungsschutzmitarbeiter Temme. Eine Vernehmung der V-Leute von Temme war nicht genehmigt worden, das LfV bot an, V-Leute unter Anwesenheit eines Polizisten, der sich als Auszubildender der Verfassungsschutz ausgeben sollte, selbst zu verhören. Dies lehnten die Ermittler sowie die Staatsanwaltschaft ab, da solche Aussagen vor Gericht nicht verwendet werden dürften.
Temmes rechte Quelle, die Gewährsperson G 389, traf sich regelmäßig mit ihm. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen stellt T. in Frage, da neben Temme niemand faktisch beurteilen konnte, wie gehaltvoll dessen Aussagen waren.
Den Wahrheitsgehalt von Temmes Aussagen stellte T. grundsätzlich in Frage. Niemand außer Temme könne beurteilen, wie gehaltvoll diese Aussagen wirklich seien. Auf ihn habe Temme sehr undurchsichtig gewirkt. Temmes Alibis an den anderen Tattagen wurden überprüft, seine Kalender ausgewertet. Endgültig ausräumen lies sich der Tatverdacht gegen ihn nicht, seine Version der Geschehnisse im Internetcafe konnten jedoch nicht widerlegt werden. T. betonte allerdings, dass er Temmes Version der Geschehnisse für extrem unwahrscheinlich hält.

Als zweiter Zeuge war Gerhard M., ehemaliger Staatsschutzmitarbeiter in Kassel, geladen. M. arbeitete ab 2004 in Kassel mit dem Schwerpunkt „politisch motivierten Ausländerkriminalität“. Zuvor war er hierfür in Frankfurt am Main zuständig. Temme besuchte M. bei Bedarf in unregelmäßigen Abständen auf seiner Dienststelle. Bei diesen Treffen ging es um Neuigkeiten, wenn Temme etwas zu berichten hatte oder abklären wollte. Der Zeuge konnte sich an die Treffen nicht erinnern, Protokolle oder Nachweise dieser seien nie verfasst worden. Auch Temmes Besuch am Montag, 10.4.2006, wenige Tage nach dem Mord an Halit Yozgat, sei ihm „nicht erinnerlich“. Seiner Vermutung nach habe Temme neben ihm weitere Ansprechpartner beim Staatsschutz gehabt.

Als dritter Zeuge war Ralf C., stellvertretender Leiter des Staatsschutzes in Kassel, geladen C. war von 2009 bis 2015 gleichzeitig für mehrere „Extremismusbereiche“ zuständig. Nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 war er in die Ermittlungen zum NSU eingebunden, zuvor hatte er mit dem Mord in Kassel nichts zu tun. Nach dem Verhör von Gärtner 2012 und der Veröffentlichung seines Namens in der Presse gab es eine Gefährdungsansprache in Beisein seines Bruders W., der bis dahin nichts von der V-Mann Tätigkeit seines Bruders wusste. Dabei wurde zunächst nur sein Bruder W. angetroffen der auch in der Neonazi-Szene aktiv ist und von der V-Mann Tätigkeit seines Bruders noch nichts wusste. Gärtner berichtete von Bernd T., der bei der Nazi-Vereinigung „Sturm 18“ aktiv war, bundesweite Kontakte hatte und an Kameradschaftstreffen in Nordhessen bei Torsten Heise teilgenommen hatte. Verschlüsselte Festplatten von Bernd T. seien nach einer Hausdurchsuchung nie überprüft worden.

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