Erste Zeug*innenbefragung im Untersuchungsausschuss am 11. Mai

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In der achten öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses am 11. Mai 2015 werden nach den Sachverständigenanhörungen nun die ersten Zeug*innen gehört. Geladen sind die Kriminaloberkommissarin G., Gerald Hasso Hess und Andreas Temme. NSU-Watch Hessen wird auch diese Sitzungen beobachten und dokumentieren. Die öffentliche Anhörung ist für alle Interessierten zugänglich, es ist allerdings ein größerer Andrang als bei den bisherigen Sitzungen zu erwarten. [Den Untersuchungsausschuss besuchen]

Der Verfassungsschutzbeamte Andreas Temme hatte sich am 6. April 2006 im Internetcafé von Halit Yozgat aufgehalten, als dieser dort erschossen wurde. Am selben Tag telefonierte er zweimal mit seinem V-Mann aus der rechten Szene Benjamin Gärtner. Er meldete sich nach dem Mord nicht bei der Polizei, die ihn anhand seiner Internetdaten nach zwei Wochen identifizierte. Temme hält an der Aussage fest, er sei zufällig und privat im Internetcafé gewesen und habe von dem Mord an Halit Yozgat nichts mitbekommen. Unter anderem die damals ermittelnden Polizeibeamten halten dies für unwahrscheinlich. Um seine Person drehen sich viele der offenen Fragen der NSU-Aufklärung. War Temme wirklich nicht dienstlich im Café? Was wusste Benjamin Gärtner und worum ging es in ihren Telefongesprächen am Tattag? Was bewog das Landesamt für Verfassungsschutz, dem Schutz Temmes so hohe Priorität einzuräumen, dass die Mordermittlungen der Polizei massiv behindert wurden?

Gerald Hasso Hess war 2006 als Geheimschutzbeauftragter für den V-Mann Führer Andreas Temme zuständig. Dieser wurde, nachdem er unter Mordverdacht geraten war, von den polizeilichen Ermittlern kriminaltechnisch überwacht. Im Februar diesen Jahres stellte die Nebenklage im Münchener Prozess einen Beweisantrag zum abgehörten Telefongespräch, in dem Hess zu Temme gesagt haben soll: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so was passiert, bitte nicht vorbeifahren.“ Diese Aussage fand sich nicht in den schriftlichen Abhörprotokollen, sondern nur auf den originalen Tonaufnahmen.

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