Der Prozess gegen Franco Albrecht – 32. Sitzung, 25.02.22

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In der 32. Sitzung wurden erneut Gegenstände in Augenschein genommen, die bei Albrechts erneuter Verhaftung im Februar 2022 bei ihm gefunden wurden. Diesmal waren es vor allem Notizen von Albrecht, in denen erneut eine verquere und antisemitische Weltsicht zum Vorschein kam.

Der Prozesstag am 25. April 2022 gegen den Bundeswehrsoldaten Franco Albrecht beginnt mit einem Verwertungswiderspruch durch seinen Anwalt, bezugnehmend auf die angekündigte in Augenscheinnahme einiger Asservate. Begründet wir der Widerspruch mit einem nicht vorhandenen Bezug zu dem hier verhandelten mutmaßlichem Tatzeitraum von 2015-2017. Albrechts Verteidiger Schmitt-Fricke ist nicht anwesend. Ein Antrag von ihm bezüglich der Zeugenladung einer Anwältin wird abgelehnt, da der Vorsitzende Richter Koller Albrecht mündlich befragt, ob es sich um die Person handelt, welcher er nach seiner Festnahme im Februar 2022 telefonisch kontaktierte. Nachdem der Angeklagte dies bejaht, erläutert Koller, dass der Senat die mündliche Angabe glaube.

Für die Asservatenbegutachtung von Gegenständen, welche bei Albrecht während einer Personenkontrolle in der Offenbacher S-Bahn Station Ledermuseum aufgefunden wurden, werden zuerst die durch das BKA angefertigten Bilder davon in Augenschein genommen. Es handelt sich um ein braunes Notizbuch, welches der Angeklagte am 11.2.2022 in einer mitgeführten schwarzen Kiste in einer Alditüte mit sich trug. Das Buch enthielt unter anderem handschriftliche Notizen, lose eingelegte beschriftete und bedruckte Blätter, Postkarten, Broschüren und Post-Its.

Aus dem Buch wird durch den Senat ein „Eintrag zum Thema Krieg“ vorgetragen. Eine Frage daraus lautet, ob „wir alle Menschen“ seien. Wenn dem so wäre, müsse man sich laut Albrecht auch mit „Pferden, Würmern“ etc. identifizieren. Zudem habe kein Krieg auf der Welt etwas mit Nationalismus zu tun, außer der „von Israel“. Der Eintrag habe die Ortsangabe Rumänien und enthalte neben dem Namen David Benjamin, mit dem der Angeklagte sich als Geflüchteter registrierte, Ergänzungen zu einer geplanten Motorradtour von Wien nach Budapest samt einem außerplanmäßig Aufenthalt in Straubingen.

Als nächstes wird der Inhalt einer an Albrecht adressierte Postkarte verlesen. Sie trägt den Zeitstempel 19.4.2015 und sei mutmaßlich einem Kameraden C. von ihm zuzuordnen. Er schreibt von Erinnerungen an Berlin und fragt, ob Albrecht noch in Dresden sei. Er habe noch viele Projekte mit dem Angeklagten zu besprechen, die die Welt verändern sollen und spricht von Albrecht als zukünftigem MAD Spion. Anschließend werden Broschüren aus dem Jahr 2015 eingeführt, welche die Schifffahrt auf der Donau, ungarische Folklore Auftritte sowie jüdisches Leben in Budapest, samt Touren durch Synagogen, zum Thema haben. Der Richter erklärt, dass dies möglicherweise in Zusammenhang mit der Motorradtour nach Budapest stünde. Der Angeklagte versucht die Begutachtung der Asservate zu unter unterbrechen, der Versuch wird abgelehnt.

Der Vorsitzende Richter Koller berichtet, dass sich ein Mann des heimatkundlichen Arbeitskreises Lich an ihn gewandt habe, da dieser in der Zeitung von aufgefundenen NS-Devotionalien bei A. Gelesen habe. Er denke, dass diese einem Diebstahl in Lich zugeordnet werden können – die von ihm mit gesandte Liste habe dies aber nicht ergeben. Koller möchte die Ermittlungen trotzdem an die Generalbundesanwaltschaft weitergeben.

Anschließend entspringt eine Diskussion über das Verwertungs- und Einführungsverbot bezüglich der vorgestellten Dokumente. Richter Koller weist A. darauf hin, dass die Dokumente nun eingeführt seien und ein Verwertungsverbot sich auf die Urteilsentscheidung beziehe. Der Angeklagte spricht davon, dass er „formal vergewaltigt worden sei“, da sein Leben in der Presse auseinandergenommen werde und er nicht wolle, dass jemand sein Innerstes in Form seiner Tagebücher lese.

Der Vorsitzende Richter Koller liest eine Stelle aus dem Tagebuch vor, in dem der Angeklagte Bezug auf einen Eintrag aus dem Jahr 2007 nimmt. Er sei über die Idee seines ersten Militärputsches gestoßen, wie er „das Ruder in diesem Land rumzureißen“ gedenke. Koller fragt bei Albrecht nach, ob dies dessen Motivation gewesen wäre, zur Bundeswehr zu gehen. Beteuerte der Angeklagte vorher noch, dass er dazu heute nichts sagen wollen würde, kann er zu der Aussage trotz dessen nicht schweigen. Er könne sich selbst an diese Gedanken nicht erinnern und spricht von einem engen öffentlichen Diskussionsraum. Um einer Verdrängung seinerseits vorzubeugen, würde er Tagebuch schreiben.

Eine weitere durch Koller vorgetragene Stelle enthält den Ausspruch „ich bin der Weltgestalter“. Der Richter bemerkt, dass sich der Auszug nach Allmachtsphantsasien lese. Daraufhin erzählt Albrecht von seiner Gottgläubigkeit und Gedanken über seinen Bezug zur Welt. Koller entgegnet, dass er nicht glaube, dass es zielführend sei mit Franco Albrecht darüber zu reden. Zuletzt liest er eine Stelle aus dem Tagebuch vor, an der Albrecht schreibt, man dürfe Leuten nicht zu schnell die Endlösung zumuten. Für den Richter sei das Wort Endlösung auffallend, weswegen er Albrecht fragt, was er damit meine. Er entgegnet, dass er sich erst genau damit befassen müsse, um Worte genau wählen zu können. Es handele sich um eine „spirituelle“ Endlösung.

Zum Schluss stellt Albrecht einen Beweisantrag zu einer Ordenssammlung aus seiner mütterlichen Wohnung. Damit wolle er beweisen, dass in der Wohnung seiner Mutter weitere Sammlungsgegenstände befindlich wären. Damit endet der Prozesstag.

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