„Die gleichen Mittel wie seine Feinde verwenden“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 26. Sitzung, 07.02.22

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In der knapp einstündigen Sitzung ging es um die Aufnahme von Beweismaterial in die Beweisaufnahme und die Ladung von weiteren Zeugen. Am Ende wurden handschriftliche Notizen von Franco Albrecht verlesen, die abermals seine gewaltaffine, rassistische Weltansicht unterstrichen.

Die Bundesanwaltschaft (BAW) verteilte am Anfang des Prozesstages ein Schreiben, in dem es um die Ladung eines Zeugen Ki. ging. Hier hatte es zuvor einen Schreibfehler beim Namen gegeben. Nach Zustimmung der BAW und der Verteidigung wurde das Schreiben von Oberstleutnant Ch., Jägerbataillon 291, vom 28. Juni 2017 bezüglich der Anklageerhebung gegen Albrecht. Darin beschreibt er Albrecht als “geradlinigen Menschen” und “verlässlichen Kameraden”, weshalb die Vorwürfe gegen ihn alle in der Truppe überrascht habe. Die Anklageerhebung beschreibt er als richtig und betont, dass Albrecht dem Jägerbataillon geschadet habe. Eine Gegenvorstellung zu diesem Schreiben durch Verteidiger Hock wurde auf den 17. Februar vertagt. Hock sprach von einer ministeriellen Weisung, die “hausintern umstritten” gewesen sei, die er als Beweisstück zur Entlastung Albrechts einbringen wolle. Dieses Schreiben lag ihm am Prozesstag nicht vor.

Nach einer zehnminütigen Unterbrechung für eine Gerichtsbesprechung wurde der Widerspruch der Verteidigung gegen die Verlesung von handschriftlichen Notizen von Albrecht zurückgewiesen, da diese politisch und damit erheblich für die Beweisaufnahme seien. In seinen Notizen schrieb Albrecht, dass man die gleichen Mittel wie seine Feinde verwenden müsste, wenn “ wir die Führung über uns selbst und unser Volk haben wollen”. Gewalt sei notwendig, da die islamistische Terrorganisation Islamischer Staat (IS) “freien Eintritt ins Land” erhalten habe. Seine Notizen waren als Zwiegespräch zwischen ihm und dem Dalai Lama verfasst. Verteidiger Schmitt-Fricke versuchte Albrechts Ausführungen als legitime Kritik an staatlichen Überwachungstendenzen im “Kampf gegen Terrorismus” darzustellen. Zudem habe er lediglich ein Schutzbedürfnis geäußert, da der Staat gegen angebliche Gefahren nicht gehandelt habe. In rassistischer Manier behauptete Schmitt-Fricke, dass 2016 “das Volk schutzlos den Eindringlingen [d.h. Flüchtlingen] ausgesetzt war”. Schmitt-Frickes Äußerungen wurden seitens des Gerichts nicht gerügt. Damit endete der Prozesstag, die Verhandlung wird am 17. Februar fortgesetzt.

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