DNA an der deponierten Waffe, Video von Albrechts Festnahme und Ausschweifungen über seine völkische Masterarbeit – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 15. Verhandlungstag, 06.09.2021

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Im Prozess gegen Franco Albrecht sagte eine DNA-Sachverständige aus, deren Ergebnisse Albrechts Version vom zufälligen Waffenfund deutlich widerlegt. Zudem hielt das Gericht Albrecht Auszüge aus seiner verschwörungsideologischen Masterarbeit vor, von denen er im Großen und Ganzen nicht abrücken wollte. Auf die Frage, ob er den Holocaust als Tatsache anerkenne wollte Albrecht nicht antworten.

Am 15. Verhandlungstag war die Sachverständige Christina St. aus Wien geladen. Die Biologin von der medizinischen Universität Wien berichtet über das Gutachten der DNA Spuren an der von Albrecht auf dem Wiener Flughafen deponierten Waffe. Ihr lag die Waffe nicht im Original vor, die Spuren wurden von Tatortermittler*innen abgerieben. St. beschrieb, dass die ihr zu untersuchenden Spuren Abriebe von den Griffschalen, dem Züngel, dem Magazin, dem Lauf sowie dem Kolben enthielten. Laut der Gutachterin sei die DNA einzigartig und die DNA Profile waren sehr stark ausgeprägt. Es sei davon auszugehen, dass von der Waffe regelmäßig Gebrauch gemacht wurde bzw. damit regelmäßig hantiert wurde, da es sich um Berührungsspuren handelt. Der Vorsitzende Richter Koller fragte St. ob diese Spuren von Urin stammen könnten. Die Sachverständige gab an, dass es keinerlei Auffälligkeiten möglicher Spritzspuren gibt und die untersuchten Stellen nicht zu Urin passen, da Urin eine Flüssigkeit ist die relativ wenig DNA enthält. Koller möchte wissen, ob sich aus ihren Ergebnissen der Schluss ziehen lasse, dass die Person die Waffe öfters in der Hand hielt. St. bejahte die Frage, da DNA am Magazin verhaftet war. Dies bedeute, dass eben dieses heraus geholt oder geladen werden müsse. Auf die Frage was die Sachverständige zu Albrechts Version der gefundenen und in der Jacke deponierten Waffe sage, antwortete St., dass ihre Ergebnisse nicht zu der Version passen, da keine weitere DNA an der Waffe zu finden war und auch die Menge der DNA Spuren nicht dafür sprächen. Außerdem seien keine Mischspuren gefunden worden.

Richterin Adlhoch erfragte, ob man rein hypothetisch testen könne, ob eine Person ein starker Spurenüberträger ist. St. antwortet, dass dafür eine Versuchsreihe dienen könnte, bei der man eine Person viele Sachen anfassen lasse. Der GBA Weingast fragte, wo genau die DNA gefunden wurde. Koller vermerkt, dass dies durch St. angegeben wurde, die Sachverständige die Spuren jedoch nicht selbst gefunden, lediglich untersucht habe. Der Verteidiger Schmidt-Fricke wollte wissen, ob DNA-Ablagerungen über lange Lagerungen abgehen und ob eine Sekundärübertragung durch Flüssigkeiten möglich sei. St. entgegnet, dass dies beispielsweise durch UV Licht möglich sei. Weiter fragt der Verteidiger, ob bei der Spurensicherung bestimmte Standards eingehalten werden und ob dies von St. überprüft wurde. Sie habe dies nicht überprüft, aber vertraue den Ämtern. Richter Koller adressierte Schmidt-Fricke und erklärte, ihm tue Herr Albrecht wegen seiner Verteidigung manchmal Leid, da die Sachverständige die Fragen bereits beantwortet habe. Er erklärt, dass ein vernünftiger Verteidiger eine Pause machen und mit dem Angeklagten über die Sachlage sprechen würde. Dies sei ein Eigentor, die Sachverständige hätte das nun in aller Deutlichkeit bestätigt. Daraufhin bat Schmidt-Fricke um eine Pause. Anschließend stellte Albrechts Verteidiger Johannes Hock eine Frage zu möglichen Verunreinigungen der Spuren. Die Sachverständige erläutert, dass bei Mischspuren oder dem Verdacht einer Verunreinigung immer eine interne Datenbank aller DNA Spuren der Mitarbeitenden abgefragt werde, um eine Kontaminierung durch Ermittelnde auszuschließen. Daraufhin wird St. vereidigt entlassen.

Video von Albrechts Festnahme

Der Bildausschnitt der Überwachungskamera zeigt auf den Eingang einer öffentlichen Toilette. Es ist ein Treppenaufstieg sowie die Tür zu einer Behindertentoilette zu sehen. Nach einigen Minuten sieht man Franco Albrecht auf die Behinderten Toilette zulaufen, kurz vorher schaut er nach rechts. Einige Minuten später taucht ein Polizist auf, der die abgeschlossene Toilette öffnen mag. Albrecht kommt heraus und sieht sich mit zwei Polizisten konfrontiert. Er hebt nach einem kurzen Austausch mit den Polizisten leicht beide Arme. Das Video enthält keinen Ton und dauert acht Minuten. Der Angeklagte Albrecht wird gefragt, ob er sich dazu äußern mag. Albrecht möchte dies nicht tun.

Kein Abrücken von der verschwörungsideologischen Masterarbeit

Richter Koller erklärt, dass Albrecht Anmerkungen bezüglich der Übersetzung seiner Masterarbeit eingereicht hat. Diese betreffen keine Kernthesen, sondern nur einzelne Formulierung. Diese werden anschließend von Koller und Adlhoch vorgelesen, um die Änderungen im Protokoll festzuhalten. Daran anschließend gibt Albrecht auf Fragen des Richters hin an, dass er die Abschlussarbeit im Herbst 2013 abgegeben hat und größtenteils alleine daran gearbeitet hat. Lediglich das letzte Kapitel habe er mit anderen Personen diskutiert. Auf Kollers Frage, ob die Arbeit seine Meinung aus dem Jahr 2013 darstellt, erwidert Albrecht, dass Teile davon nicht abzustreiten seien. Koller hält fest, dass sich die Arbeit so lese, als ob Albrecht sich die Thesen zu eigen gemacht hätte. Er konfrontiert den Angeklagten mit einzelnen Thesen daraus, so auch der, dass Albrecht Subversion als indirekte Maßnahme definiert, die das Ziel habe das Volk aufzulösen oder zu zerstören. Die genannten Akteure seien da Diasporen oder Lobbys, für Koller fehlt nicht viel zu dem Schritt, dass es sich um die jüdische Diaspora handeln soll. Er nennt Albrechts Auffassung, dass Jörg Haider und Jürgen Möllemann sich gegen die Subversion gestellt haben unsinnig. Koller zitiert immer wieder Stellen aus Albrechts Masterarbeit und lässt den Angeklagten anschließend dazu sprechen. Albrecht vertritt vor Gericht den Standpunkt, dass es sich um aufgestellte Thesen in seiner Abschlussarbeit handele. Er ergänzt, dass man sehen müsse, dass die Arbeit von vorne herein verkürzt sei. Trotz dieser Mängel sei „nicht alles Quatsch was da drinnen steht“. Auf Kollers Frage worin die Mängel liegen würden, spricht Albrecht davon, dass sie von manchen Personen anders gelesen werden könnte als sie gemeint sei. Er rechnet sich selbst positiv an, dass er mit einer „grundlegenden Offenheit neues zu sagen und zu schaffen“ an die Arbeit herangegangen ist. Daran anschließend lässt er verlauten, dass die Geburtenrate ein Faktor sei; „Menschenmassen müssen nach Deutschland reingeleitet werden, um das Sozialsystem aufrecht zu erhalten“. Das sei seiner Meinung nach falsch. Auch den Ausdruck „das Volk ist alles, du bist nichts“ erachte er als falsch, da er ideologisch und extrem sei und andersherum auch falsch sei. Albrechts Ziel mit der Arbeit sei eine Untersuchung dessen was das Volk ist, gibt er an.

In seinen Ausführungen springt Albrecht. So spricht er einerseits davon, dass eine Armee wichtig für eine starke Gesellschaft sei. Im nächsten Satz betont er, dass ein friedliches Zusammenleben durch eine gute Bildung bedingt sei. Der Vorsitzende Richter betont, dass er nicht mit Albrecht diskutiere. Er hält ihm lediglich Zitate aus seiner Masterarbeit vor. So auch eines über die Emanzipation der Frauen; Koller möchte von Albrecht wissen wer die Emanzipation pushe. Daraufhin erwidert dieser, dass die „Initiatoren der Subversion“ dies tun würden. Wer dies sei, sage er jetzt nicht. Es gäbe aber hier und da Indizien. Seine Arbeit entspreche nicht den Grundpfeilern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, da „0,01% der reichen Leute einen Einfluss haben, der Rest nicht“. Demokratie ist laut Albrechts Auffassung nur eine Scheindemokratie.

Koller erfragt nach einem Zitat über Jörgi Schwarz aka George Sorros, ob Albrecht glaube, dass er der Anführer der Subversion sei. Dies sei laut Albrecht nicht unwahrscheinlich. Ob es Subversion gebe oder nicht sei eine andere Frage. Er ist weiterhin der Auffassung, dass er mit seiner Abschlussarbeit bereits die sogenannte „Geflüchtetenkrise“ aus dem Jahr 2015 vorausgesagt hätte. Soros habe dem Volk das Geld weggenommen, das sei nicht humanistisch. Er habe diese Mittel „ergaunert“. In seiner Arbeit werde er genannt, weil er unabhängig davon, dass er jüdisch ist, auf ihn gestoßen sei. Was vor 25 Jahren die CIA getan habe, das würden heute NGOs machen. Man verfalle in Ungnade, wenn man wie Orbán nicht wolle, dass NGOs Politik im Land mitgestalten obwohl die Regierung demokratisch gewählt wurde.

Koller fragt, ob er Albrecht auf Seite 112 der Arbeit richtig verstanden habe: Wer Einwanderung zulässt, weil die Bevölkerung dies zulasse oder nicht verhindert, einen Autogenozid? Dies sei eine überspitzte Formulierung, so Albrecht. Er verweist auf andere Bücher, wie „Deutschland schafft sich ab“ von Thilo Sarrazin. Er schiebe keinen einzelnen Personen die Schuld zu, da es sich um ein globales Problem handele. Aufgrund des öffentlichen Drucks auf Ausländerbehörden hätten keine Abschiebungen stattgefunden. In Frankreich würde niemand zusammen zucken, wenn das Wort „Mischrasse“ verwendet werde. Mischehen werden laut Albrechts Masterarbeit möglicherweise durch die Menschenrechte gefördert. An sich seien Mischehen nichts schlechtes, da er aus einer komme. Nur die künstliche Beförderung sei nicht gut.

Angesprochen auf eine weitere Stelle seiner Masterarbeit sagt Albrecht, er könne verstehen, dass Menschen wie in Israel ein Land für sich beanspruchen. Zudem gebe es auch christliche Zionisten, wie Biden. Man könne laut Albrecht schon sagen, dass Israels Sicherheit Staatsräson sei. Wenn das so gesagt wird, müsse man das auch über Palästina, China und Österreich sagen. Israel habe genauso eine Daseinsberechtigung wie alle anderen Völker auch. „Wer sich als Freund Israels bezeichnet, dem muss man sagen dass er als Freund auch mal sagen muss „stell dich nicht so in den Vordergrund, das ist so nicht in Ordnung“, so Albrecht und weiter: „Wenn man Ungleichbehandlung betreibt dann stiftet das Unfrieden“.

Anschließend an diese Ausführung wird er gefragt, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Holocaust habe. Sichtlich wütend reagiert Albrecht, dass es sich hierbei um eine Gesinnungsfrage handele, die nicht angebracht sei. Man müsse sich dazu bekennen, ansonsten sei man ausgeschlossen. Auf die erneute Frage, ob der Holocaust seiner Ansicht nach eine historische Tatsache sei, erwidert Albrecht er habe sich dazu bereits geäußert. Der Angeklagte sieht diese Frage als eine Zwangslage. Er könne sich äußern, aber dann wäre dies ein Einbrechen vor dem Druck. Darüber seien wir hinweg, „wir sind eine freie Gesellschaft“. Albrecht ist dagegen Menschen ins Gefängnis zu stecken, weil dieser andere Ansichten vertritt. „Die Wahrheit wird sich letztendlich durchsetzen“. Die Frage von Koller, was denn die Wahrheit sei, kommentiert Albrecht: „Es gibt immer zwei Beteiligte. Die einen sagen es war so, die anderen es war so. Es gibt subjektive Wahrheit, es gibt objektive Wahrheit.“ Koller schließt die Sitzung damit, dass er Albrecht vorhält, er denke die Wahrheit zu kennen. Albrecht erwidert, dass man niemandem gegenüber befangen sein sollte, weil man meine, die Wahrheit gepachtet zu haben.

Nachdem der vorsitzende Richter erwähnt, dass Albrecht die Daten seiner Handyüberwachung haben möchte und er dafür einen Termin mit dem Landeskriminalamt vereinbaren müsse, schiebt Albrecht hinten an, dass Deutschland natürlich eine besondere Verantwortung Israel gegenüber trage – man müsse „halt schauen wie man das verpackt“. Danach endete die Sitzung.

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