Albrechts Verteidigung verliest „Gutachten“ zur rassistischen Masterarbeit und Mathias Fl., ein Freund und verurteilter Unterstützer von Albrecht, wird als Zeuge vernommen – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 13. Verhandlungstag, 19. August 2021

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Nachdem am vergangenen Prozesstag ein Gutachten zur Masterarbeit von Franco Albrecht verlesen wurde, das diese u.a. als „Gebrauchsanweisung für rassistische Propaganda“ charakterisierte, bezog die Verteidigung Albrecht nun Stellung zu der Arbeit. So sei das verlesene Gutachten „nur eine Meinung“ und böte „keine besondere Differenzierung“, sondern spiegele die „einseitige öffentliche Debatte“ zu den von Albrecht behandelten Themen wider. Dass es auch andere Ansichten zu Albrechts Masterarbeit gibt, macht seine Verteidigung anhand eines im Internet abrufbaren 21-seitigen Artikels des „Freidenker Verbandes“ deutlich, aus dem die Verteidigung auf 3-4 Seiten gedruckte Zitate verlas. Im Anschluss erklärte der vorsitzende Richter Koller, das Gericht müsse sich ein eigenes Bild zur Masterarbeit machen. Da die Arbeit im Original in Französisch vorliegt, solle eine Übersetzung der Arbeit, wie sie sich in den Akten vorfindet, im Selbstleseverfahren eingeführt werden und Albrecht könne, sollte er sich falsch übersetzt fühlen, dies anmerken und ein Übersetzer würde dies dann überprüfen.

Im Anschluss wurde Mathias Fl., ein Jugendfreund Albrechts als Zeuge vernommen. Fl. wurde 2019 wegen Verstößen gegen das das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt, nachdem Ermittler*innen Kisten und Behälter mit Patronengürteln und Sprengsatzteilen, mehrere hundert Schuss Munition und Zünder bei ihm fanden, die er für Albrecht in seinem Wohnheimszimmer verwahrt hatte. Der mittlerweile 29-Jährige in Stuttgart lebende Ingenieur kennt Albrecht aus seiner Jugend in einem Offenbacher Ruderclub und beide sind langjährige Freunde. 2017 saß Fl. zwischenzeitlich wegen des Verdachts auf eine mit Albrecht gemeinsamen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft, wurde jedoch wieder freigelassen.

Richter Koller erkundigte sich, ob Fl. das Urteil kenne und der Sachverhalt richtig dargestellt sei, was dieser bejahte. Fl. berichtete von dem Abend, an dem sie sich in einer Offenbacher Kneipe trafen und in dessen Verlauf Albrecht ihm die Kisten und Behältnisse mit Munition aus seinem Prepper-Keller zur Verwahrung mitgab. Bereits zuvor habe ihm Albrecht zwei Mal, einmal in Straßburg und einmal in Offenbach eher beiläufig Schusswaffen gezeigt, die er bei sich hatte. Auch zu seiner politischen Einstellung wird Fl. befragt, wobei Koller betont, dass dieser sich dazu nicht äußern müssen, was Fl. jedoch, wenn auch teilweise nur sehr kurz, tut. So wird Fl. auf Chats zwischen ihm und Albrecht angesprochen, in dem Fl. sich wiederholt offen rassistisch und antisemitisch äußert und Albrecht ihn mehrmals zur Mäßigung aufruft, da man nicht wissen könne, ob die Chats überwacht werden. So äußerte sich Fl. in drastisch antisemitischer Weise darüber, dass ihr Chat überwacht werden könnte und schrieb von „Unterrassen“, die vertrieben werden müssten. Fl. erklärte dazu, dies sei eigentlich nicht sein Sprachgebrauch aber der Chat biete es an die „Dinge etwas übertrieben darzustellen“. Heute würde er so Dinge nicht mehr schreiben.

Weiter unterhielten sich beide im Chat über ein „Fahrrad“ und „Einrad“, womöglich Codewörter für einen Sportbogen, den Fl. besaß, womit beide auch mal Wald geschossen hätten.* Gefragt nach Albrecht politischer Orientierung konnte oder wollte Fl. nicht mehr sagen als dass er diesen für keinen Extremisten halte. Dessen Registrierung als Geflüchteter habe er auch aus „aufklärerischen Ambitionen“ gemacht, um Schwachstellen im System aufzuzeigen, so Fl.

Im weiteren Verlauf befragte Albrecht seinen Jugendfreund selber, stellte jedoch solche Suggestivfragen, dass der Vorsitzende Richter ihn mehrmals darauf hinwies, dass solche Fragen keinen besonderen Beweiswert für das Gericht haben. Dabei erklärte Albrecht, dass Fl. einen Schlüssel zu dessen Keller gehabt hat, um im Falle eines dritten Weltkrieges oder ähnlicher Krisen seine Familie dort in Sicherheit bringen und Versorgen zu können. Fl. konnte oder wollte sich daran nicht wirklich erinnern.

Der Prozess wird am 2. September fortgesetzt.

*Albrecht wurden zuvor von einem Polizisten auf einem Treffen einer rechten „Prepper“-Chatgruppe, in der Albrecht war, Sportbögen als Möglichkeit zu legalen Bewaffnung empfohlen.

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