„Herr Albrecht, sehen Sie doch mal der Realität ins Auge: Glauben Sie, dass das was gebracht hat?“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 35. Sitzung, 03. Juni 2022

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Der kurze 35. Tag im Verfahren gegen Franco Albrecht drehte sich um Beweisanträge der Verteidigung. Sie wurden gestellt, die Bundesanwaltschaft nahm Stellung und der Senat beschied einige von ihnen. Außerdem verkündete der Vorsitzende Richter Koller, dass der Bundesgerichtshof die Haftbeschwerde Albrechts verworfen habe.

Nach der Verkündung, dass die Haftbeschwerde Albrechts vom BGH zurückgewiesen wurde und der ablehnenden Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zur von der Verteidigung beantragten Ladung eines Zeugen, laut dem Albrecht „aktiv und sachlich“ sei, mit der Anmerkung, Albrechts antisemitische und rassistische Einstellung sei hinlänglich belegt, verliest Verteidiger Schmitt-Fricke einige weitere Beweisanträge der Verteidigung:

1. Sollen zum Beweis der Tatsache, dass es sich bei einem bei Albrecht gefundenen Notizzettel um eine To-Do-Liste handelte, Rechnungen zum Kauf eines Kühlschranks und eines Beamers in Augenschein genommen werden. Zur Begründung sagte der Verteidiger, auf dem Zettel stünde „Kühlschrank“ und die Namen A. Kahane, D. Icke, N. Natroschinkaya. Die Rechnungen zeigten, dass die Notizen abgearbeitet wurden.

2. Solle zum Beweis der Tatsache, dass der Gebrauch von in Deutschland konnotierten Begriffen wie „Mischehe“ in Frankreich nicht rassistisch konnotiert seien, ein Zeitungsartikel verlesen werden.

3. wurde beantragt, E-Mails einer Psychologin zu sichten, die Albrecht am 24.07.2017 in Untersuchungshaft untersuchte und keine Fremd- oder Eigengefährdung feststellte. Dies solle zeigen, so Schmitt-Fricke, dass die Unterbringung Albrechts im besonders gesicherten Haftraum rechtswidrig war.

4. Sollen zum Beweis der Tatsache, dass Albrecht zwischen dem 15. Juni 2016 und 11. März 2017 [phon.] zweimal probiert habe, David Icke ausfindig zu machen, eine Postkarte der Isle of White, BKA Unterlagen und Vermerke des BKA in Augenschein genommen werden. Zur Begründung sagte Schmitt-Fricke, Icke und Natroschinskaya habe Albrecht mehrfach versucht zu treffen und sei dabei erfolgreich gewesen. Dies solle zeigen, dass der unangekündigte Besuch bei Anetta Kahane für den Angeklagten nicht ungewöhnlich und wesensfremd sei.

Nach einer Pause verlas der Vorsitzende Richter Koller die Rechnungen von Kühlschrank und Beamer, nachdem die Bundesanwaltschaft diesem Antrag nicht entgegen getreten war. Auch französische Artikel und Buchcover von Liebes-Groschenromanen wurden kurz in Augenschein genommen. Koller sagte, weitere Beweisanträge werde man in der nächsten Sitzung bearbeiten. Er fragte, ob es weitere Beweisanträge „auf diesem oder höherem Niveau“ geben werde und fügte hinzu: „Herr Albrecht, sehen Sie doch mal der Realität ins Auge: Glauben Sie, dass das was gebracht hat?“ Man werde sich mit dem Begriff „mariage mixte“ auseinandersetzen, „aber auch in dem Kontext Ihrer Masterarbeit, das ist ein anderer Kontext als in Schundromane, überlegen Sie das mal“. Danach endete der Prozesstag.

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