Mit knapp 45 Minuten war auch der erste Prozesstag nach der Sommerpause wieder ein sehr kurzer. Verlesen wurde das Gutachten zu Albrechts erster Masterarbeit, auch sein Jurastudium an der Uni Frankfurt wurde thematisiert.
Der Prozesstag begann mit Erkundigungen des Richtersenats zu Albrechts Jurastudium, von dem dieser aus der Zeitung erfahren hat.* Albrecht bestätigte die Berichte und gab an im dritten Semester an der Goethe-Universität zu studieren, wobei er für das 2. und 3. Semester Urlaubssemester „wegen der familiären Situation“ genommen habe. Er habe dem Gericht nicht davon erzählt, um Berichte, wie sie jetzt erschienen, zu vermeiden. Als „Beweis“ für die Ernsthaftigkeit seines Studiums legte Albrechts Verteidigung dem Senat eine Probeklausur in Zivilrecht aus dem ersten Semester vor.
Im Anschluss daran wurde eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zum Beweisantrag der Verteidigung, Dr. Sommer vom BAMF zu laden, verlesen, in dem sie den Beweisantrag ablehnt, da es sich um keinen Beweisantrag im Rechtssinne handele (siehe letzter Prozesstag).
Der Hauptpunkt des heutigen Prozesstages war das Verlesen eines Gutachtens zu Albrechts erster, später abgelehnten, Masterarbeit mit dem Titel „Politischer Wandel und Subversionsstrategie“. In dem Anfang 2014 beauftragten Gutachten kam Dr. Jörg Echternkamp zu dem Ergebnis bei Albrechts Masterarbeit handele es sich um keine wissenschaftliche Arbeit, sondern einen „radikalnationalistischen, rassistischen Appell“, die sich in Teilen wie eine „Gebrauchsanweisung für rassistische Propaganda“ lese, und „alle Merkmale einer Verschwörungstheorie aufweist“. Da es sich eben um keine wissenschaftliche Arbeit im klassischen Sinne handelt, untermauert der Gutachter seine Ausführungen mit Beispielen, um der „verschleiernden Vorgehensweise“ Albrechts gerecht zu werden.
So führe Albrecht die gegenwärtigen Entwicklungen der Welt auf das „illegitime, zielgerichtete und konspirative Wirken einer Personengruppe“ zurück und behauptet, die gängigen Erklärungsmuster für politische Veränderung würden „die wahren Hintergründe“ nicht berücksichtigen. Dabei versteht Albrecht Subversion als „Rassenkampf“ so der Gutachter und nutze zur Untermauerung seiner Darlegungen „biologistische Metaphorik, die in Deutschland an NS-Propaganda erinnert“ sowie „die bekannte rassistische Deutungsfigur der ‚Gene‘ und einen „kruden Geodeterminismus“.
Das Gutachten kommt zu dem Fazit, die Arbeit handele vom „Mythos vom Rassenkampf“ und weise den Verfasser als „Vertreter jenes Trends rassistischer Denkweisen aus, der […] nicht mehr wie zuvor rassistische Ungleichheit in den Vordergrund stellt, sondern ein rassistisches Verhalten“, wie es in „radikalnationalistischen Milieus“ verbreitet sei und behaupte, dass jede Art von Gruppe nur durch die Abwehr fremder Einflüsse erhalten bleiben könne“. Das, so das Gutachten, mache seine Thesen anschlussfähig und die „Anschlussfähigkeit macht seine Gefährlichkeit aus“.
Albrechts Verteidiger erklärte dazu, sein Mandant stehe in „kritischer Distanz zu dieser Arbeit“, was sich auch in seinem gewissenhaften Jurastudium widerspiegele. Damit endete der Prozess, der am 19. August um 10 Uhr in Sitzungsaal 165 fortgeführt wird.
*Zuerst berichteten wir Ende Mai hierüber in einem Gastbeitrag für die Kampagne „Kein Einzelfall“.