Der Prozesstag war kurz und wenig ereignisreich. Der Senat gab bekannt, dass auch nach dem Urteil entschieden werden kann, ob Stephan Ernst in Sicherungsverwahrung kommen soll. Daraufhin wurde das Plädoyer seiner Verteidigung verschoben.
Mit einer Stunde Verspätung eröffnete der Vorsitzende Richter Sagebiel die Verhandlung und eröffnete noch einmal die Beweisaufnahme. Er gab bekannt, dass im Urteil der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für Stephan Ernst enthalten sein könnte. Das bedeutet, dass auch erst nach einigen Jahren Haft darüber entschieden werden kann, ob Stephan Ernst nach seiner Haftstrafe noch zusätzlich in die Sicherungsverwahrung kommt.
Weiterhin lehnte der Senat die von Nebenklageanwalt Prof. Matt gestellten Anträge zur Schmauchspurenprüfung vom 15.12.2020 und 12.01.2020 ab.
Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan erbat eine halbstündige Pause, um sich mit seinem Mandanten zu beraten. Nach der Pause gab er bekannt, dass er sein Plädoyer gerne verschieben würde, um die neue Information mit verarbeiten zu können. Richter Sagebiel wies darauf hin, dass es sich dabei zwar nur um eine juristische Formalie handele, dass er die Verteidigung aber nicht zum Plädoyer zwingen wolle. Er vertagte und schloss die Beweisaufnahme wieder. Beide Nebenklageanwälte bestätigten, dass ihre Plädoyers so weiterbestünden und der Prozesstag wurde beendet.
Durch diesen verkürzten Tag wird die Urteilsverkündung am 28.01. stattfinden.