Hinweise für interessierte Besucher*innen im Prozess gegen Franco Albrecht

In Untersuchungsausschüssen wie Gerichtsprozessen zum Themenkomplex rechter Terror ist eine kritische Öffentlichkeit unabdingbar. Der Prozess gegen den Bundeswehr-Soldaten Franco Albrecht vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main ist in jeder Sitzung öffentlich für interessierte Besucher*innen. Allerdings steht aufgrund der Corona-Gesundheitsschutzvorkehrungen nur eine deutlich begrenzte Zahl an Besucher*innen- und Presseplätzen zur Verfügung. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze variiert nach der Größe des Saals.

Ort:

Die Verhandlung findet in wechselnden Sälen statt:

– Im Gebäude C, Saal 165 (Eingang: Konrad-Adenauer-Str. 20, unter dem „Die Würde des Menschen ist unantastbar“-Schriftzug). Dort stehen unter Corona-Bedingungen 19 Plätze für Besucher*innen zur Verfügung.

– Im Gebäude E Saal I oder II (Eingang auch über die Konrad-Adenauer-Str., vom Gebäude C die Straße noch etwas weiter hoch Richtung Anlagenring, dort im „überdachten“ Bereich kurz vor der Kreuzung Seilerstr.-Konrad-Adenauer-Str.). In Saal II stehen unter Corona-Bedingungen nur 8 Besucher*innenplätze zur Verfügung, in Saal I wenig mehr.

Zeit:

Die Verhandlungstage beginnen meistens um 10 Uhr. Wann sich Besucher*innen anstellen müssen um einen Platz zu bekommen, variiert stark, je nach Inhalt des Verhandlungstages (hohes Interesse bei Plädoyers, Urteilsverkündung und interessanteren Zeug*innen) und Größe des Saals. Es gilt das Schlangenprinzip (wer zuerst in der Schlange steht bekommt zuerst einen Platz). Bei regulären Verhandlungstagen im großen Saal bleiben manchmal Plätze frei, hier reicht es in der Regel 15-20min vor Beginn da zu sein. Bei interessanteren Verhandlungstagen oder Verhandlungen im kleinen Saal stehen Besucher*innen oft deutlich früher in der Schlange vor dem Einlass um sich einen Platz zu sichern.

Termine:

Die bisher angekündigten weiteren Verhandlungstage stehen auf der Website des OLG Frankfurt (Staatsschutzverfahren gegen Oberleutnant der Bundeswehr).

Weitere Hinweise:

– Besucher*innen müssen ihren Personalausweis vorzeigen und bekommen eine Karte mit einem festen Sitzplatz im Zuschauerraum.

– Alle Gegenstände wie Wasserflaschen, Laptop, Handys usw. und Stift und Papier können nicht mit in den Saal genommen werden. Am Eingang müssen Besucher*innen durch eine Kontrolle, Taschen und Gegenstände können in Schließfächern eingeschlossen werden.

– Die ganze Verhandlung über gilt Maskenpflicht (OP- oder FFP2/N95/KN95-Maske).

– Es wird vom Gericht ein vorheriger negativer Corona-Test empfohlen, aktuell aber weder vorgeschrieben noch kontrolliert.