Pressemitteilung von NSU Watch Hessen, 23.02.2015

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Der am gestrigen Sonntag in der „Welt“ erschienene Artikel „Der
NSU-Komplex“ von Stefan Aust, Per Hinrichs und Dirk Laabs erschüttert
die bisherigen Erkenntnisse über die Umstände des Mordes an Halit Yozgat
in Kassel 2006. Bisher war bekannt, dass der V-Mann-Führer Andreas Temme
am Tatort war, allerdings war unklar, ob er Kenntnisse über die
Mordumstände hatte. Der jetzt erschienene Artikel legt nahe, dass Temme
im Vorfeld von der Tat, der Tatzeit, den Tätern und dem Opfer wusste.
„Es wird erneut deutlich, wie dringend die Aufklärung dieser Umstände
durch den hessischen NSU-Untersuchungsausschuss vorangetrieben werden
muss“, sagt Sarah Müller von der Gruppe NSU Watch Hessen.

Der Artikel stützt sich auf jetzt öffentlich gewordene Informationen aus
Vermerken und Akten aus dem hessischen Innenministerium, u.a. Protokolle
von abgehörten Telefonaten. Die Nebenklageanwält_innen der Familie
Yozgat haben am vergangenen Freitag Beweisanträge beim Oberlandesgericht
in München eingereicht, die Temmes Kenntnisse vom geplanten Mord an
Halit Yozgat belegen sollen. Außerdem sollen die Protokolle zeigen, dass
der Verfassungsschutz von Temmes Kenntnissen gewusst und Ermittlungen
behindert hat. In einem Telefonat mit Temme wenige Wochen nach dem Mord
sagte der Geheimschutzbeauftragte des Landesamtes für Verfassungsschutz
Hess: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert,
dann bitte nicht vorbeifahren.“ Es stellt sich sogar die Frage, ob Temme
dienstlich am Tatort war. Die Anwält_innen der Familie Yozgat schließen
aus den Telefonaten: „Dieses Verhalten seitens des Landesamtes ist nur
auf dem Hintergrund erklärbar, dass der Beschuldigte Temme dienstlich an
dem Tatort des Mordes war und es deshalb ein eigenes Interesse des
Landesamtes daran gab, die Ermittlungen der Polizei in eine andere
Zielrichtung zu steuern.“ Weiterhin unklar ist die Verwicklung des
Neonazi Benjamin Gärtner, von Temme geführter V-Mann, mit dem Mord.
Temme und Gärtner telefonierten zwei Mal am 06.04.2006, jeweils wenige
Stunden vor dem Mord an Halit Yozgat. Der Verfassungsschutz mauerte, als
es um die Vernehmung Gärtners ging.

Es gibt einige zentrale Fragen, die sich im Zusammenhang mit den neuen
Erkenntnissen stellen. Im Artikel wird nahegelegt, dass der
Verfassungsschutz nach dem Mord von Temmes Kenntnissen wusste. Was genau
war dem Landesamt für Verfassungsschutz bekannt? Wusste der VS – also
nicht nur Temme –  schon vorher, dass der Mord an Halit Yozgat geplant
war? War Temme also im Auftrag des Landesamtes vor Ort? Von wem hatte
Temme die Informationen über den Mord? Welche Informationen hatte
Benjamin Gärtner?

NSU Watch Hessen fordert vom Untersuchungsausschuss des hessischen
Landtags, diesen neuen Hinweisen entschieden nachzugehen.
„Parteipolitisches Kalkül hat an dieser Stelle keinen Platz. Es muss
Einigkeit darin bestehen, dass dieser Verdacht aufgeklärt wird. Dafür
muss das LfV jetzt alle verfügbaren Akten unverzüglich dem Ausschuss zur
Verfügung stellen. Die Verantwortlichen müssen sich endlich an der
Aufklärung beteiligen“, betont Sarah Müller.

Bei Fragen können Sie uns per E-Mail unter hessen@nsu-watch.info oder
unter der Nummer 015756236237 erreichen. Weitere Informationen zu
unserer Arbeit, u.a. den Bericht der ersten öffentlichen UA-Sitzung vom
19.02.2015, finden Sie auf unserer Homepage https://hessen.nsu-watch.info/

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